Parmelin liess Bundespräsident im Bauland-Skandal im Dunkeln
Schneider-Ammann: «Ich hatte keine Ahnung!»

Der Bundesrat wird am Mittwoch über den Bauland-Skandal von Verteidigungsminister Guy Parmelin sprechen. Parmelin hatte seine Kollegen nicht darüber informiert, dass bei ihm möglicherweise ein Interessenkonflikt vorliege.
Publiziert: 10.05.2016 um 16:30 Uhr
|
Aktualisiert: 12.10.2018 um 15:39 Uhr
Bundespräsident Johann Schneider-Ammann musste Auskunft vor den Geschäftsprüfungskommissionen des Parlaments geben.
Foto: Peter Gerber
Sermîn Faki

Bundespräsident Johann Schneider-Ammann musste am Dienstag Nachmittag im Parlament Auskunft über den Bauland-Skandal von Verteidigungsminister Guy Parmelin geben. Bei der Anhörung vor den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat kündigte er an, dass sich der Gesamtbundesrat am Mittwoch der Thematik annehmen werde.

Dabei wird es vor allem um die Ausstandsregeln bei Interessenkonflikten gehen (siehe Box unten). «Wir werden die Vorschriften in Erinnerung rufen», versprach Schneider-Ammann. Auf die Frage, ob er bei der Beratung der geplanten Steuerprivilegierung für Landwirte gewusst habe, dass sein Bundesratskollege Parmelin in Besitz einer fraglichen Parzelle sei, sagte er: «Nein, ich hatte keine Ahnung.»

«Er ist gescheiter geworden»

Dennoch wollte Schneider-Ammann noch nicht beurteilen, ob der Verteidigungsminister in den Ausstand hätte treten müssen. Parmelin habe diese Frage im Übrigen schon selber beantwortet, so der Bundespräsident. Der Verteidigungsminister hatte am Montag zugegeben, dass er einen «politischen Fehler» gemacht habe. «Er hat gesagt, dass er gescheiter geworden ist. Das ist sehr legitim», so Schneider-Ammann.

Der Bundesrat wird zudem einen Fragenkatalog der GPK beantworten. Die GPK werden dann an ihrer nächsten Sitzung am 19. Mai entscheiden, ob sie dem Bundesrat Empfehlungen zur Anwendung der Ausstandspflichten geben wollen, wie Hans Stöckli, Präsident der ständerätlichen GPK sagte. Er betonte jedoch, dass es sich bei der Ausstandspflicht um eine «Bringschuld» der Betroffenen handle: «Die Regeln sind eigentlich klar. Damit das System funktioniert, muss aber sichergestellt sein, dass der Bundesrat Kenntnis von möglichen Interessenkonflikten erhält und diese nicht extra erfragen muss.»

Parmelin hätte Zimmer verlassen müssen

Im Gegensatz zu Parlamentariern müssen Bundesräte in den Ausstand treten, wenn sie an einem Geschäft ein unmittelbares persönliches Interesse haben. Das verlangt das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz. Was das heisst, ist im «Aide mémoire», dem Pflichtenheft der Regierungsmitglieder geregelt. Dort heisst es: 

«Eine Ausstandspflicht eines Mitglieds des Bundesrates oder der Bundeskanzlerin / des Bundeskanzlers besteht, wenn ein unmittelbares persönliches Interesse an einem Geschäft vorliegt.» «Unmittelbar» sei ein Interesse, wenn eine Person aufgrund der Nähe zu einem Geschäft wesentlich stärker betroffen ist als andere, etwa aus persönlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen. Ein «persönliches» Interesse liegt vor, wenn die Person ein eigenes Interesse am Ausgang des Geschäfts hat.

Was in einem solchen Fall zu tun ist, ist ebenso klar:

«Die zum Ausstand verpflichteten Personen dürfen weder an der Entscheidvorbereitung und am Mitberichtsverfahren noch an den Verhandlungen und der eigentlichen Entscheidfindung teilnehmen. Sie müssen vor Beginn der Verhandlungen den Sitzungsraum verlassen. Die Federführung für ein Geschäft einer ausstandspflichtigen Person wird in der Regel an die Stellvertretung übertragen.» (sf)

Im Gegensatz zu Parlamentariern müssen Bundesräte in den Ausstand treten, wenn sie an einem Geschäft ein unmittelbares persönliches Interesse haben. Das verlangt das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz. Was das heisst, ist im «Aide mémoire», dem Pflichtenheft der Regierungsmitglieder geregelt. Dort heisst es: 

«Eine Ausstandspflicht eines Mitglieds des Bundesrates oder der Bundeskanzlerin / des Bundeskanzlers besteht, wenn ein unmittelbares persönliches Interesse an einem Geschäft vorliegt.» «Unmittelbar» sei ein Interesse, wenn eine Person aufgrund der Nähe zu einem Geschäft wesentlich stärker betroffen ist als andere, etwa aus persönlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen. Ein «persönliches» Interesse liegt vor, wenn die Person ein eigenes Interesse am Ausgang des Geschäfts hat.

Was in einem solchen Fall zu tun ist, ist ebenso klar:

«Die zum Ausstand verpflichteten Personen dürfen weder an der Entscheidvorbereitung und am Mitberichtsverfahren noch an den Verhandlungen und der eigentlichen Entscheidfindung teilnehmen. Sie müssen vor Beginn der Verhandlungen den Sitzungsraum verlassen. Die Federführung für ein Geschäft einer ausstandspflichtigen Person wird in der Regel an die Stellvertretung übertragen.» (sf)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?