Ohne Gegenvorschlag
Bundesrat hält an Nein zu Demokratie-Initiative fest

Der Bundesrat will am Föderalismus bei den Einbürgerungsverfahren festhalten. Er hat am Mittwoch seine ablehnende Haltung zur Demokratie-Initiative bekräftigt. Zugleich fordert er die Kantone auf, sich stärker zu koordinieren, um Ungleichheiten zu beseitigen.
Publiziert: 13:00 Uhr
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Die Aktion Vierviertel hatte die gesammelten Unterschriften im November 2024 eingereicht. (Archivbild)
Foto: PETER KLAUNZER

Darum gehts

  • Bundesrat empfiehlt Ablehnung der Demokratie-Initiative
  • Einbürgerungsverfahren sollen vereinfacht und harmonisiert werden, besonders für zweite Generation
  • Ein Viertel der Bevölkerung kann sich politisch nicht beteiligen
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die Landesregierung verabschiedete am Mittwoch die Botschaft ans Parlament zur Initiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)», wie sie mitteilt. Inhaltlich hatte der Bundesrat schon im Februar Stellung bezogen. Er beschloss bereits damals, das Volksbegehren ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

An seiner Sitzung vom Mittwoch befasste sich der Bundesrat zudem mit einem Postulatsbericht zum Thema. Dieser zeigt laut Communiqué Mängel im Hinblick auf die Chancengleichheit bei Einbürgerungsverfahren. Dies, weil erhebliche Unterschiede zwischen den Kantonen bestehen.

Kantone sollen vereinfachte Verfahren prüfen

Gestützt auf den Bericht und ein Gutachten schlägt der Bundesrat vor, dass die Kantone gemeinsam Möglichkeiten zur Vereinfachung und Harmonisierung des Einbürgerungsverfahrens prüfen - insbesondere für Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation.

«Damit wäre es nicht mehr so entscheidend, in welcher Gemeinde und in welchem Kanton eine Bewerberin oder ein Bewerber der zweiten Generation das Gesuch einreicht», hiess es in der Mitteilung.

Ein Viertel kann sich nicht politisch beteiligen

Die Demokratie-Initiative verlangt, dass künftig der Bund für die Gesetzgebung im Bereich der Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern zuständig ist. Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller hätten nach fünf Jahren rechtmässigen Aufenthalts in der Schweiz Anspruch auf eine Einbürgerung, unabhängig von der Niederlassungsbewilligung.

Ausgeschlossen von jenem Rechtsanspruch wären Personen, welche die Sicherheit des Landes gefährden, zu einer längeren Gefängnisstrafe verurteilt wurden oder in keiner der Landessprachen über Grundkenntnisse verfügen.

Die Initiantinnen und Initianten begründen ihre Forderung unter anderem damit, dass nicht der Wohnort über die Chancen eines Gesuchs entscheiden dürfe. Sie kritisieren zudem, dass heute ein Viertel der Menschen in der Schweiz sich nicht politisch beteiligen könnten.

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