Kostenlose Einsicht
Bundesrat will Öffentlichkeitsgesetz stärken

Amtliche Dokumente sollen kostenlos eingesehen werden können. Der Bundesrat unterstützt eine entsprechende Vorlage der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N).
Publiziert: 11.12.2020 um 13:57 Uhr
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Aktualisiert: 11.12.2020 um 14:08 Uhr
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Aufgelegte Ratsakten im Ständerat. (Archivbild)
Foto: ALESSANDRO DELLA VALLE

Wer sich auf das Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung beruft und amtliche Dokumente einsehen möchte, soll dies grundsätzlich kostenlos tun können. Dieser Auffassung ist der Bundesrat. Gemäss geltendem Recht muss heute dafür eine Gebühr bezahlt werden.

Das Öffentlichkeitsprinzip sei die Grundlage für die Teilnahme der Bevölkerung an der demokratischen Willensbildung und soll das Vertrauen in den Staat sicherstellen, teilte der Bundesrat mit. Die Hürde für eine Einsicht in amtliche Dokumente müsse somit möglichst tief gehalten werden. Der Bundesrat teile deshalb die Ansicht der SPK-N, dass diese Gesuche grundsätzlich kostenlos sein sollen.

Bei besonders aufwändigen Gesuchen für Einsichtnahmen ist es laut Bundesrat aber sachgerecht, eine Gebühr verlangen zu können. Ein Maximalbetrag soll jedoch nicht im Gesetz festgeschrieben werden.

Das Öffentlichkeitsgesetz ist seit 1. Juli 2006 in Kraft und regelt den Zugang zu amtlichen Dokumenten der Verwaltung für alle - auch für Medienvertreter. Seither gilt der Grundsatz, dass beim Bund öffentlich sein soll, was nicht ausdrücklich geheim ist. Zuvor hatte als geheim gegolten, was nicht ausdrücklich zu Veröffentlichung freigegeben worden war.

Der Nationalrat wird sich voraussichtlich in der Frühjahrssession mit der Gesetzesänderung befassen.

(SDA)

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