Das geplante zentrale Schwarzfahrer-Register lässt das Stimmvolk kalt – umso wärmer müssen sich Schwarzfahrer künftig anziehen. Denn: Das Referendum gegen das neue Personenbeförderungsgesetz ist gescheitert.
Zwar läuft die Referendumsfrist erst in einer Woche ab, doch Initiant Dietrich Weidmann vom Komitee «Nein zur Kriminalisierung vermeintlicher Schwarzfahrer» sagt zu Blick.ch: «Das Referendum kommt nicht zustande, der Unterschriften-Rücklauf war enttäuschend. Ich habe nur rund 200 Unterschriften erhalten.»
Im Alleingang
Weidmann hatte das Referendum praktisch im Alleingang ergriffen. Unterstützung von Verbänden und Parteien blieb – mit Ausnahme der Piratenpartei – aus.
Und beim Unterschriftensammeln zeigte sich rasch: «Das Thema bewegt die Leute zu wenig. Viele sind sich der Missbrauchsgefahr nicht bewusst, die eine solche Datenbank mit sich bringt. Sie sehen nur die vermeintlichen Schwarzfahrer, die bestraft werden sollen», so Weidmann.
Zudem sei sein Referendum zwischen den zeitgleich laufenden Referenden gegen die zweite Gotthard-Röhre und die neue Billag-Regelung untergegangen.
Unnötige Kriminalisierung
«Offenbar wollen die Leute ein solches Register, das muss ich akzeptieren», sagt der Grünliberale. Die Folgen machen ihm trotzdem Sorgen: «Es werden Leute im Register landen, die aus Versehen ein falsches Billett gelöst haben oder in den falschen Zug gestiegen sind. Diese werden unnötig kriminalisiert.»
Das neue Gesetz ermöglicht dem Branchenverband der Transportunternehmen nun, eine zentrale Schwarzfahrer-Datenbank zu betreiben. Dank diesem sollen Wiederholungstäter mit höheren Bussen bestraft werden können.
Weidmann glaubt aber, dass das Register nur grosse Mehrkosten ohne Zusatznutzen generieren wird. «Notorische Schwarzfahrer haben meist eh kein Geld, um Bussen zu bezahlen.» Der Staat- und Überwachungsapparat werde unnötig weiter aufgebläht.
Tarifdschungel entwirren
Trotz des Sammelflops fordert Weidmann enge Grenzen für das Register und eine Umsetzung mit Augenmass: «Wer darlegen kann, dass er versehentlich schwarz gefahren ist, darf nicht in der Datenbank landen. Zudem muss der Zugriff für die ÖV-Mitarbeiter auf das Register stark eingeschränkt und streng kontrolliert sein.»
Von den Verkehrsbetrieben erwartet er, dass diese «Anstrengungen zur Entwirrung des Tarifdschungels unternehmen und von der bisher praktizierten Kriminalisierung von Fahrgästen, die aus Versehen ein falsches Billett gelöst haben oder in den falschen Zug gestiegen sind, Abstand nehmen».