80 Prozent des Trinkwassers in der Schweiz wird aus Grundwasser gewonnen. Doch die Qualität des Grundwassers ist nicht mehr gewährleistet. Der Bund ging 2018 davon aus, dass eine Million Menschen in der Wasser trinken, in dem zu hohe Pestizidrückstände zu finden sind.
Die Gesetze gäbe es eigentlich, um das zu verhindern. Doch das Problem ist, dass das Recht nicht angewendet wird. Zu diesem Schluss kommt eine Untersuchung, die der Bund im Auftrag der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats durchgeführt hat.
Deadline für die Kantone
50 Jahre nach Inkrafttreten und 25 Jahre nach der letzten Revision werde das Grundwasserschutzrecht noch immer nicht systematisch angewendet, kritisiert die GPK-N. Das sei «überaus problematisch».
Der Bundesrat müsse rasch für einen korrekten Vollzug des Rechts sorgen, fordern die Parlamentarierinnen und Parlamentarier.
Für die Ausscheidung der Grundwasserschutzgebiete in den Kantonen braucht es laut der Aufsichtskommission schnell verbindliche Fristen auf Gesetzesstufe. In solchen Schutzgebieten sind bestimmte Aktivitäten, die das Grundwasser gefährden könnten, nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Wer nicht liefert, soll bestraft werden
Die Kommission pocht zudem auf Interventions- und Sanktionsmassnahmen für den Fall, dass die Vorgaben des Rechts nicht eingehalten werden. Sie fordert, dass geprüft wird, ob der Vollzug des Rechts mit Bundesbeiträgen gefördert werden könnte. Sie hat dazu zwei Vorstösse eingereicht.
In der Pflicht sieht die Geschäftsprüfungskommission ferner das Bundesamt für Umwelt (Bafu). Es soll seine konkrete Aufsicht über den Rechtsvollzug in den Kantonen «deutlich aktiver und konsequenter» wahrnehmen. Kämen die Kantone ihren Pflichten nicht nach, sei das Bafu «viel zu zurückhaltend».
Die Aufsichtskommission plädiert für «eine allgemeine Aufsichts- und Interventionsstrategie des Bundes». Insbesondere müsse das Bundesamt systematisch Kontakt mit den Kantonen aufnehmen, wenn diese ungenügende Daten liefern. Weiter brauche das Bafu vollständige Vollzugshilfedokumente und nicht zuletzt «die nötigen Ressourcen», um seine Aufsichtsfunktion korrekt wahrnehmen zu können.
Gewässerschutzprogramm stagniert
Grundlegenden Verbesserungsbedarf sieht die Kommission ausserdem beim Gewässerschutzprogramm, mit dem der Bund Massnahmen zur Bekämpfung von Verunreinigungen im Wasser in der Landwirtschaft unterstützt. Aktuell bleibe die Nutzung dieses Programms deutlich hinter den Erwartungen zurück und sei «nur teilweise zweckmässig».
Die Zahl der laufenden Projekte stagniert seit zehn Jahren bei landesweit knapp dreissig und die jährlichen Kosten belaufen sich auf fünf bis acht Millionen Franken. Ursprünglich war von Beträgen im Umfang von jährlich sechzig Millionen Franken ausgegangen worden.
Der Bundesrat hat bis zum 30. September Zeit, zu den Feststellungen und Empfehlungen der Kommission Stellung zu nehmen. (SDA/lha)