Er hat am Freitag drei Verordnungsänderungen bis 14. Oktober in die Vernehmlassung geschickt, wie er mitteilte. Er wolle damit den Zugang zu den Notdiensten für die Bevölkerung modernisieren und an die technologische Entwicklung anpassen.
Als zusätzliche Möglichkeit soll die Bevölkerung die Blaulichtorganisationen auch über Echtzeittext erreichen können. Das ist eine Technologie, die es ermöglicht, Text gleichzeitig während eines Anrufs zu übertragen. Nachrichten werden während dem Tippen Zeichen für Zeichen angezeigt, sodass die Kommunikation unmittelbarer ist als bei herkömmlichen Textnachrichten.
Davon profitieren sollen insbesondere Menschen mit einer Hörbehinderung, die damit einen einfacheren Zugang zu den Notdiensten erhalten, wie die Landesregierung schrieb. Die Möglichkeit einer Kontaktnahme über Text könne zudem in mehreren Situationen, in denen nicht gesprochen werden kann, entscheidend für rasche Hilfe sein.
In Zukunft sollen Smartphones die Textfunktion enthalten müssen. Weiter verlangt die Einführung dieser Funktion die vollständige Digitalisierung der Fernmeldenetze, damit der Text an die Blaulichtorganisationen übertragen werden kann. Um den Text empfangen zu können, müssen die Alarmzentralen die nötige Ausrüstung beschaffen und ihr Personal ausbilden.
Die Vorlage sieht weiter vor, die Kurznummer 142 für die Opferhilfe in einer Verordnung zu verankern. Es werden neu Vorgaben gemacht, welche die Anbieterinnen von Fernmeldediensten sowie auch die Endgerätehersteller erfüllen müssen. Die Anpassung betrifft auch die Zentralen der Notdienste und der Hilfs- und Beratungsdienste, da sie die Anrufe entgegennehmen und die nötigen Dienstleistungen bereitstellen müssen.
Die kostenlose Kurznummer 142 wurde der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren bereits provisorisch zugeteilt, wie der Bundesrat schrieb. Damit könne diese in Zusammenarbeit mit Swisscom und den Kantonen mit der zeitintensiven Inbetriebnahme beginnen.