Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis am 1. September.
Bis auf wenige Ausnahmen könnten künftig sämtliche Sonderzeichen europäischer Sprachen aufgenommen werden, teilte die Landesregierung mit. Heute könne etwa der im Kroatischen verwendete Buchstabe Ć in Schweizer Registern nicht erfasst werden.
Sechs Monate warten
Die Verordnungsänderung steht gemäss Mitteilung im Zusammenhang mit der Einführung des neuen elektronischen Personenstandsregisters Infostar New Generation (Infostar NG). Dieses werde nicht wie ursprünglich geplant Anfang 2024, sondern erst ein Jahr später in Betrieb genommen, schrieb der Bundesrat.
Die Neuerung ermögliche es betroffenen Personen, Zivilstandsdokumente und Ausweise mit korrekt geschriebenem Namen zu beantragen. Möglich sein soll dies allerdings nicht sofort, sondern erst sechs Monate nach Inbetriebnahme des neuen elektronischen Personenstandsregisters. Mit der Frist will die Landesregierung nach eigener Aussage die Zivilstandsämter vor Überlastung schützen. (SDA)