Geht es nach der Landesregierung, soll neu ein sogenanntes Vigilanzsystem eingeführt werden. Dabei handelt es sich um ein Beobachtungs- und Meldesystem, das im europäischen Medizinprodukterecht vorgegeben ist.
Bereits heute werden Transplantationen dokumentiert. Künftig müssten jedoch zusätzlich schwerwiegende Zwischenfälle und unerwünschte Reaktionen gemeldet werden. Dieses System bestehe bereits in anderen Bereichen, etwa bei Arzneimitteln oder Medizinprodukten, schreibt der Bundesrat.
Überkreuz-Spende soll kommen
Vorgesehen sind ein neues elektronisches System, in dem die Meldungen aus den Bereichen Organe, Gewebe und Blut-Stammzellen zentral erfasst und bearbeitet werden, sowie Vigilanzstellen, um die Meldungen aufzuarbeiten. Damit könne die Qualität besser überwacht und das Risiko einer Übertragung von Krankheiten gesenkt werden.
Zudem sollen mit der Revision neu die formell-gesetzlichen Grundlagen für den Betrieb der Datenbanken, für die Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten und für die Kernelemente des Überkreuz-Lebendspende-Programms geschaffen werden. Dabei werden gespendete Nieren «über Kreuz» passenden Empfängerinnen oder Empfängern zugeteilt, wenn eine direkte Lebendspende einer Niere aufgrund einer Inkompatibilität nicht möglich ist.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zu entsprechenden Änderungen im Transplantationsgesetz verabschiedet. Als nächstes ist das Parlament an der Reihe.
(SDA)