Neue Regeln ab 2017
Autos erst nach fünf Jahren vorführen

Auto- und Motorradfahrer müssen ihr Fahrzeug künftig erst nach fünf statt wie heute nach vier Jahren erstmals prüfen lassen. Spätestens bis zum sechsten Jahr muss die Prüfung durchgeführt sein. Das hat der Bundesrat beschlossen. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Februar 2017.
Publiziert: 21.01.2015 um 10:46 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 23:21 Uhr

Mit der Änderung trage der Bundesrat dem technischen Fortschritt Rechnung, begründet das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die Verschiebung. Die Autos und Motorräder, die heute in Verkehr gebracht würden, wiesen einen markant höheren Standard auf. Fahrzeugmängel seien in deutlich weniger als einem Prozent der Fälle die massgebliche Unfallursache.

Die zweite Prüfung von Autos und Motorrädern muss nach weiteren drei Jahren erfolgen, dann sind Prüfungen alle zwei Jahre vorgeschrieben. Für Kleinbusse, Lieferwagen und Sattelschlepper mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen steht die erste Prüfung nach vier Jahren und die zweite nach drei Jahren an. Dann sind ebenfalls Prüfungen alle zwei Jahre vorgeschrieben.

Gewerbliche Traktoren und Arbeitsmaschinen müssen erstmals nach fünf Jahren geprüft werden, anschliessend alle drei Jahre. Für landwirtschaftliche Fahrzeuge ist eine Prüfung alle fünf Jahre vorgesehen. Leichte Transportanhänger mit einem Gesamtgewicht bis 750 Kilogramm werden von der periodischen Nachprüfpflicht ganz befreit.

Die Kantone müssen nun die nötigen Prüfkapazitäten bereitstellen oder die Kontrollen an private Prüfstellen auslagern. Damit sie dafür genug Zeit haben, treten die Änderungen erst in zwei Jahren in Kraft. (sda)

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