Nichts weniger als eine «Revolution» nannte es die «NZZ». Hoppla, das Blatt ist eigentlich für seine Zurückhaltung bekannt. Was da diese Woche in Brüssel vor sich ging, musste es also in sich haben.
In der EU-Kapitale beschlossen die Gesetzgeber, dass ab 2022 in allen Neuwagen hochmoderne Sicherheitssysteme Vorschrift werden müssen. Mit anderen Worten: Der Computer übernimmt das Lenkrad! Eine intelligente Geschwindigkeitsunterstützung wacht über das Tempolimit, Notbremssysteme steigen in die Eisen, wenn dies der Lenker verschläft, eine Blackbox zeichnet jede kleinste Regung auf. Um die 30 neue Systeme sollen eingebaut werden.
Ziel: Null Verkehrstote ab 2050
Das bedeutet eine komplette Überwachung der Autofahrer, Kritiker sehen die Freiheiten der Bürger in Gefahr. Und sehen schon die Preise für Neuwagen in die Höhe schnellen.
Die EU verfolgt mit ihrer Autorevolution aber ein hehres Ziel: null Verkehrstote in der EU-Zone ab dem Jahr 2050. Und die Schweiz? Da die Autobauer keine Fahrzeuge extra für den hiesigen Markt herstellen, liegt auf der Hand, dass die Computer auch auf unseren Strassen das Steuer übernehmen. Dies bestätigt das Bundesamt für Strassen (Astra) gegenüber SonntagsBlick: «Aufgrund der bilateralen Verträge mit der EU müssen Fahrzeuge, die den EU-Vorschriften entsprechen, auch in der Schweiz zugelassen werden.» Deshalb würden Fahrzeuge, die über die neuen Sicherheitssysteme verfügen, auch in der Schweiz Einzug halten.
Und wie steht es mit dem Datenschutz?
Ob die rechtlichen Vorschriften dereinst ins nationale Recht übernommen werden, entscheide der Bundesrat. «Unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit und der Verflüssigung des Verkehrs wären abweichende schweizerische Bestimmungen gegenüber der EU kaum zielführend», so das Astra. Das heisst: Die Schweiz wird die EU-Gesetze übernehmen.
Einziges geäussertes Bedenken der Beamten: Dem Datenschutz sei dann aber schon noch die nötige Aufmerksamkeit zu schenken.