«NDB hat gelegentliche Geldsummen bezahlt»
Das Spionage-Geständnis des Daniel M.

Der in Deutschland verhaftete Schweizer Spion Daniel M. hat ein Geständnis abgelegt. Er wehrt sich aber gegen den Vorwurf, einen Maulwurf in die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eingeschleust zu haben.
Publiziert: 14.06.2017 um 10:24 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 16:02 Uhr
Widerspricht sich: Spion Daniel M.
Foto: ZVG

Seit mehr als sechs Wochen sitzt Daniel M.* in der Justizvollzugsanstalt in Mannheim (D) in Untersuchungshaft. Nun hat er ein Teilgeständnis abgelegt, wie mehrere Medien berichteten.

Der Spion gibt zu, «in der Vergangenheit gelegentlich kleinere Aufträge» für den Schweizer Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ausgeführt zu haben. Diese Aufträge seien aber «von eher untergeordneter Bedeutung» gewesen. Viel verdient hat der Spion gemäss Haftprüfungsantrag seiner Anwälte nicht. Sie schreiben: «Der Schweizer Nachrichtendienst NDB hat dem Beschuldigten gelegentliche Geldsummen in vierstelliger Höhe für seine Tätigkeit bezahlt.»

Krass widersprüchliche Aussage

M. bestreitet allerdings den Hauptvorwurf gegen ihn: das Einschleusen eines Maulwurfs in die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen. Auch habe ihm der NDB nie 90'000 Euro in Aussicht gestellt, damit er dort eine Quelle installiere. Ebenso wenig habe er dafür 60'000 Euro bekommen. 

Damit widerspricht sich Daniel M.: Noch 2015 sagte er bei der Einvernahme durch die Bundeskriminalpolizei: «Für den Auftrag zur Implementierung des Spitzels in der Steuerfahndung Nordrhein Westfalen hatten wir ursprünglich ein Aufwandhonorar (…) in der Höhe von 90'000 Schweizer Franken vereinbart.» Davon seien 60'000 Franken bereits ausbezahlt worden.

Daniel M. beantragt Haftentlassung

Die deutsche Bundesanwaltschaft beschuldigt den 54-jährigen Daniel M., von «mindestens Anfang 2012 bis mindestens 31. Dezember 2015 für den Geheimdienst einer fremden Macht tätig gewesen zu sein». Am 21. Juni will der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über den Antrag von Daniel M. auf Haftentlassung entscheiden. 

* Name der Redaktion bekannt

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