Naturkatastrophen
Ständeratskommission fordert Nothilfe-Gesetz für Naturkatastrophen

Der Bund soll bei künftigen Naturkatastrophen rascher finanzielle Hilfe leisten können. Die zuständige Ständeratskommission fordert ein Gesetz, so dass Sofortmassnahmen und Nothilfen mit Geldern aus dem allgemeinen Bundeshaushalt getätigt werden können.
Publiziert: 13:05 Uhr
Teilen
Anhören
Kommentieren
Ständerat Beat Rieder (Mitte/VS) war als gebürtiger Lötschentaler vom Bergsturz in Blatten VS direkt betroffen. Seine von ihm präsidierte Umweltkommission will für künftige Naturkatastrophen vorsorgen und fordert ein Gesetz für finanzielle Soforthilfe des Bundes. (Archivbild)
Foto: PETER SCHNEIDER
KEYSTONE-SDA_Quadrat_pos.jpg
Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Mit 7 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Umwelt-, Energie- und Raumplanungskommission des Ständerats (Urek-S) eine entsprechende Motion eingereicht, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Als Nächstes wird der Bundesrat dazu Stellung nehmen können, danach ist das Parlament am Zug.

Unterstützungsleistungen des Bundes in Naturkatastrophenfällen waren nach dem verheerenden Bergsturz im Oberwalliser Dorf Blatten erneut aufs politische Parkett gekommen. Mit einem dringlichen Sondergesetz sprach das Parlament damals eine Soforthilfe in Höhe von fünf Millionen Franken.

Der Fall Blatten habe gezeigt, dass der Prozessablauf für Finanzhilfen des Bundes hürdenreich sei, so die Urek-S. Es brauche deshalb umfassendere gesetzliche Regelungen für finanzielle Unterstützungsleistungen des Bundes im Fall von Naturkatastrophen.

Konkret soll der Bund mehr Möglichkeiten haben, direkt finanzielle Hilfe für Sofortmassnahmen zu leisten, und dabei auf den allgemeinen Bundeshaushalt zurückgreifen können. Damit müsste künftig nicht mehr auf dringliche Sondergesetze oder auf Notrecht zurückgegriffen werden.

Teilen
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen
      Meistgelesen