Mit 7 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Umwelt-, Energie- und Raumplanungskommission des Ständerats (Urek-S) eine entsprechende Motion eingereicht, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Als Nächstes wird der Bundesrat dazu Stellung nehmen können, danach ist das Parlament am Zug.
Unterstützungsleistungen des Bundes in Naturkatastrophenfällen waren nach dem verheerenden Bergsturz im Oberwalliser Dorf Blatten erneut aufs politische Parkett gekommen. Mit einem dringlichen Sondergesetz sprach das Parlament damals eine Soforthilfe in Höhe von fünf Millionen Franken.
Der Fall Blatten habe gezeigt, dass der Prozessablauf für Finanzhilfen des Bundes hürdenreich sei, so die Urek-S. Es brauche deshalb umfassendere gesetzliche Regelungen für finanzielle Unterstützungsleistungen des Bundes im Fall von Naturkatastrophen.
Konkret soll der Bund mehr Möglichkeiten haben, direkt finanzielle Hilfe für Sofortmassnahmen zu leisten, und dabei auf den allgemeinen Bundeshaushalt zurückgreifen können. Damit müsste künftig nicht mehr auf dringliche Sondergesetze oder auf Notrecht zurückgegriffen werden.