Natalie Rickli (SVP/ZH) zufrieden über Umsetzung der Pädophilen-Initiative
«Wir konnten uns fast überall durchsetzen»

Am Montag beriet der Nationalrat die Umsetzung der Pädophilen-Initiative. SVP-Nationalrätin Natalie Rickli konnte eine Härtefallklausel zwar nicht verhindern. Sie setzte sich aber sonst bei wesentlichen Punkten durch.
Publiziert: 05.12.2017 um 21:46 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 19:20 Uhr
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Könnte gut mit der nationalrätlichen Umsetzung der Pädophilen-Initiative leben: Natalie Rickli (SVP).
Foto: Keystone
Julien Duc

Am späten Montagabend beugte sich der Nationalrat nach der Budgetdebatte noch über die Umsetzung der Pädophilen-Initiative. Das wurde beschlossen: Schutzalter 18 statt 16; ein einmal verhängtes Berufsverbot darf nicht wieder aufgehoben werden; auch «leichtere Delikte» wie Exhibitionismus oder der Konsum von Kinderpornografie soll zu einem Berufsverbot führen; eine Härtefallklausel soll den Richtern einen gewissen Spielraum bei «besonders leichten Fällen» geben und so manche Beschuldigte entlasten.

Natalie Rickli (41) zieht insgesamt ein positives Fazit: «Über alles gesehen bin ich zufrieden mit den Beschlüssen des Nationalrats.» Die Zürcher SVP-Nationalrätin setzte sich von Beginn an für das Anliegen und die scharfe Umsetzung der Initiative ein. «Wir konnten uns fast überall durchsetzen», so die Winterthurerin.

Wermutstropfen: Härtefallklausel

Einziger Wermutstropfen aus der Sicht Ricklis: die Härtefallklausel. Weil der Ständerat dieser auch schon zugestimmt hat, ist sie nun beschlossene Sache. Laut Rickli hätte es die Klausel aber nicht gebraucht: «Die Befürworter konnten uns praktisch keine Fälle nennen, die dafür in Frage kommen.»

Die Härtefallklausel soll – so das Versprechen – nur in absoluten Ausnahmefällen angewendet werden können. Das will Rickli ganz genau beobachten. «Wir verlangen deshalb vom Bundesrat, dass er die Rechtsprechung beobachtet und Bericht erstattet über die Anzahl Fälle pro Jahr», so die SVPlerin.

Zuversichtlich, dass Nationalrat sich durchsetzt

Neben der Härtefallklausel ist der Nationalrat dem Ständerat auch darin gefolgt, dass ein einmal verhängtes Berufsverbot nicht mehr überprüft werden darf. Differenzen zwischen den beiden Räten gibt es jedoch bezüglich der Höhe des Schutzalters – der Ständerat wollte dieses bei 16 Jahren ansetzen – und dem Delikte-Katalog, der zu einem Berufsverbot führt. Im Gegensatz zum Stände- will der Nationalrat, dass auch Exhibitionismus, sexuelle Belästigung oder der Konsum von Kinderpornografie zu einem Berufsverbot führt. Und nicht nur schwere Sexualstraftaten.

Nun ist der Ständerat wieder an der Reihe. Rickli ist aber zuversichtlich, dass sich Schutzalter 18 und ein erweiterter Delikte-Katalog in der kleinen Kammer durchsetzen werden. «Ich gehe davon aus, dass der Ständerat den Beschlüssen des Nationalrats folgt», womit das Kapitel Umsetzung der Pädophilen-Initiative abgeschlossen wäre. 

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