Darum gehts
- Nationalrat überweist Motion für Stärkung der Souveränität gegenüber dem EGMR
- Vorstoss eingereicht nach EGMR-Urteil zum Fall der Klima-Seniorinnen
- Motion mit 122 zu 71 Stimmen ohne Enthaltungen angenommen
Diese Forderungen stehen in einer Motion aus dem Ständerat, die der Nationalrat am Montag überwiesen hat. Er tat dies mit 122 zu 71 Stimmen und ohne Enthaltungen. Die Ja-Stimmen kamen von der SVP, der FDP und der Mitte-Fraktion.
Eine Mehrheit der Rechtskommission (RK-N) hatte sich hinter die Motion gestellt, und auch der Bundesrat stimmte ihr zu. Eingereicht worden war der Vorstoss nach dem EGMR-Urteil zum Fall der Klima-Seniorinnen.
Eine Minderheit um Sibel Arslan (Grüne/BS) trat gegen den Vorstoss an. Dieser wolle die Unabhängigkeit des EGMR beschneiden, gab Arslan zu bedenken. Unabhängigkeit sei ein Pfeiler der Grundrechte. Der EGMR habe die Pflicht, dort einzugreifen, wo staatliche Mechanismen oder aber der Zugang zu einem Gericht fehlten.
Nach Fall der Klima-Seniorinnen
Der Bundesrat muss sich nun für ein verbindliches Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention einsetzen. Es soll dazu beitragen, «dass die Rechtsprechung des EGMR die Souveränität der Vertragsstaaten stärker respektiert.»
Der Ausserrhoder FDP-Ständerat Andrea Caroni hatte die Motion 2024 nach dem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes (EGMR) zur Klage des Vereins Klimaseniorinnen eingereicht. Das Urteil habe gezeigt, «wie sehr sich der EGMR von gewissen Grundsätzen der Europäische Menschenrechtskonvention entfernt» habe, schrieb er.
Beim Urteil vom April 2024 habe der Gerichtshof die ideelle Verbandsbeschwerde zugelassen, obwohl die Menschenrechtskonvention eine solche ausschliesse. Auch habe er in Artikel 8 der Konvention ein Recht auf Klimaschutz erkannt, das sich dort nicht finde und das die Mitgliedstaaten abgelehnt hätten.
«Grenzen überschritten»
Im Urteil hatte der EGMR festgehalten, dass die Schweiz die Menschenrechtskonvention verletze, indem sie ihren Aufgaben beim Klimaschutz nicht nachkomme. Schon kurz nach diesem Urteil verabschiedeten Stände- und Nationalrat Erklärungen, in denen sie ihr Unverständnis über das Urteil äusserten.
Der EGMR überschreite die Grenzen der zulässigen Rechtsfortentwicklung und missachte die demokratischen Entscheidungsprozesse der Schweiz, hielt Caroni weiter fest.
Auch der Bundesrat kritisierte das Urteil aus Strassburg und beantragte Annahme der Motion. Die Schweiz erfülle das Urteil bereits, bestätigte Justizminister Beat Jans im Rat.