Das EDA will auch die Verordnung über die Akkreditierung von ausländischen Medienvertretern aus dem Jahr 1992 abschaffen, wie die Plattform Cominmag am Montag berichtete. «Die Verordnung von 1992 beruhte auf Arbeitsbedingungen, die sich seither weiterentwickelt haben. Wir akkreditieren insbesondere ausländische Journalisten, um ihnen den Zugang zu Arbeitsplätzen mit Telefax zu erleichtern», teilte ein Sprecher des EDA am Dienstag auf Anfrage von Keystone-SDA mit.
Der Verband der ausländischen Presse in der Schweiz und in Liechtenstein (APES) prangerte diesen Entscheid an. Er sei nie zu dieser Massnahme konsultiert worden, wie es Artikel 10 der Verordnung von 1992 vorschreibe.
«Das Privileg des APES, konsultiert zu werden, war in dem mit der Verordnung verbundenen Reglement verankert. Mit der Revision der Verordnung wird das Reglement automatisch aufgehoben», hiess es wiederum vonseiten des EDA.
Angesichts der mit dieser Massnahme einhergehenden Kritik der Behinderung der Pressefreiheit weist das EDA zudem darauf hin, dass ausländische Journalisten weiterhin Zugang zu den von ihm organisierten Informationen und Medienveranstaltungen haben werden: «Das EDA misst der Arbeit der Medien, die eine grundlegende Rolle für das Funktionieren der Demokratie spielt, grosse Bedeutung bei», sagte der EDA-Sprecher.