Als Folge wird der Kanton Prämienverbilligungen für 44'000 Kinder mehr bezahlen, als im laufenden Jahr, wie die Kantonsregierung am Donnerstag mitteilte.
Kaum Auswirkungen wird die Erhöhung der Einkommensgrenze hingegen bei den jungen Erwachsenen in Ausbildung haben. Diese würden schon jetzt praktisch ausnahmslos eine Verbilligung beziehen, da kaum ein junger Auszubildender ein Einkommen von mehr als 53'800 Franken erziele.
Das Bundesgericht hatte den Kanton Luzern im Januar verpflichtet, die Einkommensgrenze für Prämienverbilligungen bei Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung anzuheben. Familien bis in den Mittelstand hinein müssten in dieser Kategorie entlastet werden, befanden die Richter.
Alleinstehende haben neu 36'600 Einkommensgrenze
Die SP, welche den Prozess angestrebt hatte, forderte darauf alle anderen Kantone auf, ihre Einkommensgrenzen für die Prämienverbilligung zu prüfen. Ansonsten würde die Partei analog zu Luzern Klage einreichen. Mehrere Kantone gingen daraufhin über die Bücher und korrigierten die Bezugsgrenzen, wie nun der Kanton Zürich.
Um einen weitere gesetzliche Vorgabe zu erfüllen, hebt Zürich gleichzeitig die Einkommensgrenzen für Alleinstehende und Alleinerziehende an. Bei Alleinstehenden wird die obere Einkommensgrenze von 29'900 Franken auf 36'300 erhöht, bei Alleinerziehenden von 37'600 auf 41'600 Franken. Damit wird sichergestellt, dass 30 Prozent der Bevölkerung unterstützt werden.
Die Anhebung der Berechtigungsgrenze für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung verursacht zusätzliche Kosten von 46 Millionen Franken, die der Einkommensgrenzen für Alleinerziehende und Alleinstehende solche von 15 Millionen Franken. Wie die Gesamtkosten von zusätzlich 61 Millionen Franken getragen werden, legt der Regierungsrat im Herbst fest. (SDA/vfc)