In zwei Kantonen gibt es jetzt ein Verschleierungsverbot: 2013 hat Tessin eines beschlossen, am Dienstag St. Gallen. Die Regelungen dieser Burkaverbote sind jedoch unterschiedlich.
Während im Tessin Frauen mit Gesichtsschleier eine Busse riskieren, muss künftig im Kanton St. Gallen mit einer Strafe rechnen, wer im öffentlichen Raum eine Gesichtsverhüllung trägt und «die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet». Wann eine Bedrohung oder Gefährdung gegeben ist, muss im Einzelfall beurteilt werden.
Auch Volksinitiative sieht Ausnahmen vor
Die nationale Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot», die im September mit 105'600 Unterschriften eingereicht wurde, wäre die einheitliche, umfassende Lösung. Die Bundesverfassung schriebe nach einem Volks-Ja vor, dass niemand mehr sein Gesicht im öffentlichen Raum sowie an Orten verhüllen dürfte, wo von allen beanspruchbare Dienstleistungen angeboten werden. Sakralstätten wären nicht betroffen.
Ausnahmen gäbe es einzig aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums. Sprich wer einen medizinischen Mundschutz oder eine Fasnachtsmaske trägt, hätte nichts zu befürchten.
Gegen alle Vermummungen gerichtet
«Das ist eine glasklare Regelung – und keine so gummige wie jetzt im Kanton St. Gallen», sagt SVP-Nationalrat Walter Wobmann (60, SO). «So ist es ein Witz», doppelt der Co-Präsident des Initiativkomitees nach. Es brauche ein einheitliches Verhüllungsverbot für die ganze Schweiz und keinen kantonalen Wildwuchs.
Wobmann sieht im St. Galler Entscheid immerhin den Beweis, dass Verhüllungen im Volk ein grosses Thema seien. «Wir sprechen bewusst nicht von einem Burkaverbot. Unsere Initiative ist nicht anti-islamistisch, sondern gegen alle Vermummungen ausgerichtet, mit denen gewaltbereite Personen versuchen, anonym zu bleiben», so Wobmann. «Das kann auch bei Sportanlässen geschehen, wie man diese Woche wieder in den Nachrichten sehen konnte.»