Nach BLICK-Bericht
Zürcher Kommission will Lohndumping analysieren

Detailhandels- und Maschinenbauangestellten drohten im Kanton Zürich gefährlich tiefe Mindestlöhne, wie der BLICK enthüllte. Die zuständige Tripartite Kommission will die Lage nun besser klären.
Publiziert: 29.03.2016 um 18:51 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 06:40 Uhr
Für Maschinenmechaniker Raymond Schneider sind die vorgeschlagenen Mindestlöhne viel zu tief: «Der Kanton torpediert die heutigen Löhne.»
Foto: Toini Lindroos

In den vergangenen Monaten seien im Detailhandel und im Maschinenbau wiederholt missbräuchliche Unterbietungen der üblichen Löhne festgestellt worden, teilte die TPK am Dienstag mit. Die Kommission habe deshalb «intensiv über die Grundlagen einer möglichen Antragstellung an die Regierung für einen Normalarbeitsvertrag» diskutiert.

BLICK hatte im Vorfeld der Sitzug über geplante unanständig tiefe Mindestlöhne berichtet. Gemäss einem Vertragsentwurf des kantonalen Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA) sollte im Detailhandel etwa künftig ein Mindestlohn von 3415 Franken pro Monat gelten. In der Maschinenbau-Branche war ein Lohn von 3850 Franken pro Monat geplant, unabhängig von Alter, Ausbildung und Berufserfahrung.

Diese Mindestlöhne wurden nun noch nicht eingeführt. Um eine bessere Entscheidungsgrundlage zu haben, will die TPK vorgängig die Situation in den beiden Branchen detailliert abklären lassen. So sollen das Ausmass des Lohndumpings im Detailhandel und im Maschinenbau ausgewertet und die Branchenverbände zu einer Anhörung eingeladen werden.

Die TPK besteht aus je vier Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie des Kantons. Sie hat den Auftrag, den Arbeitsmarkt hinsichtlich missbräuchlicher Unterbietung der üblichen Löhne in jenen Branchen zu beobachten, die über keine für allgemein verbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (GAV) verfügen.

Bei Missbräuchen, die ein gewisses Ausmass erreichen und negative Auswirkungen auf das Lohngefüge einer Branche mit sich bringen, kann die TPK beim Regierungsrat den Erlass eines NAV oder die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung eines bestehenden GAV beantragen. (sda/jow)

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