Nach Betrugs-Enthüllungen
Bundesrat erlaubt Unterschrift per Klick – vorerst auf Probe

Der Bundesrat plant die Einführung elektronischer Unterschriftensammlungen für Initiativen und Referenden. Zuerst gibt es aber ein Pilotprojekt.
Publiziert: 30.04.2025 um 12:17 Uhr
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Aktualisiert: 30.04.2025 um 12:36 Uhr
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Der Bundesrat will testen, ob E-Unterschriften die direkte Demokratie moderner – und sicherer – machen.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Bundesrat will elektronische Unterschriftensammlungen für Initiativen und Referenden zulassen
  • Gesetzesänderungen ermöglichen E-Collecting für Nationalratskandidaturen und Verschiebung von Volksabstimmungen
  • Menschen mit Sehbehinderung erhalten Schablonen als Hilfsmittel für Stimmzettel
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Der Bundesrat will versuchsweise elektronische Unterschriftensammlungen für Initiativen und Referenden zulassen. Er hat die Botschaft ans Parlament zu einer entsprechenden Gesetzesänderung verabschiedet.

Gemäss dem Vorschlag gebe es neu auch eine gesetzliche Grundlage, um die nötigen Unterschriften für eine Nationalratskandidatur mittels des sogenannten E-Collecting zu sammeln, wie die Landesregierung mitteilte.

Hintergrund der Diskussion sind unter anderem Medienberichte vom vergangenen Jahr, wonach es bei bezahlten Unterschriftensammlungen zu Betrügereien durch damit beauftragte Unternehmen gekommen ist. Als Reaktion auf die Enthüllungen hatte der Ständerat in der Wintersession gefordert, der Sammelprozess solle neu digitalisiert ablaufen. Der Bundesrat argumentierte dagegen, zuerst brauche es ein Pilotprojekt. Seine Vorschläge sollen dies nun ermöglichen.

Das wird auch noch neu

Teil der Botschaft sind auch eine ganze Reihe weiterer Neuerungen im Bereich der politischen Rechte: Gemäss dem Entwurf erhielte der Bundesrat neu das Recht, in Krisensituationen unter strengen Voraussetzungen eine angesetzte Volksabstimmung zu verschieben oder abzusagen. Möglich wäre dies, wenn «eine schwere Störung der Stimmabgabe, der Ergebnisermittlung oder der Willensbildung der Stimmberechtigten eingetreten ist oder unmittelbar droht». 

Bei den weiteren Gesetzesänderungen geht es unter anderem darum, dass Menschen mit einer Sehbehinderung Stimmzettel künftig leichter ohne fremde Hilfe ausfüllen können. Vorgesehen ist, dass der Bund dazu Schablonen als Hilfsmittel zur Verfügung stellt und das Format der Stimmzettel entsprechend anpasst.

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