Nach 70 Jahren Verbot
Bald wieder Autorennen?

Bald könnte es in der Schweiz wieder Autorennen geben. Nachdem bereits der Nationalrat die Aufhebung des Rundstreckenverbots befürwortet hat, zieht der Ständerat nach – dies nach fast 70 Jahren Verbot.
Publiziert: 17.05.2022 um 15:51 Uhr
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Aktualisiert: 17.05.2022 um 17:02 Uhr
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Nach einem tragischen Unfall mit 84 Toten in Frankreich wurden Rundstreckenrennen in der Schweiz verboten.
Foto: Keystone

Der Entscheid in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S) fiel deutlich mit 10 zu 3 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Der Nationalrat hatte die Streichung des Verbots in die Revision des Strassenverkehrsgesetzes aufgenommen.

Verbot seit schwerem Unfall 1955

Das Verbot der Veranstaltung öffentlicher Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen wurde in der Schweiz als Folge des schweren Unfalls von Le Mans in Frankreich im Jahr 1955 eingeführt.

Der Vorfall gilt bis heute als schwerste Katastrophe im Motorsport. Bei einer Kollision zwischen dem Franzosen Pierre Levegh und dem Briten Lance Macklin starben 84 Menschen.

Rennsport heute sicherer und umweltfreundlicher

Die Kommission ist gemäss Mitteilung der Ansicht, dass mit den heutigen Sicherheitsstandards im Rennsport sowie dem Aufkommen von umweltfreundlicheren Technologien ein entsprechendes Verbot nicht mehr gerechtfertigt sei.

Eine Minderheit gibt zu bedenken, dass Rundstreckenrennen mit Verbrennungsmotoren aus ökologischen Gründen nicht mehr zeitgemäss seien.

Eigenverantwortung für Velohelme

Weiterhin Eigenverantwortung soll bei den Velohelmen walten: Der Nationalrat strich die Velohelmpflicht für 12- bis 16-Jährige aus der Vorlage – gegen den Willen des Bundesrates.

Diesem Entscheid folgt nun auch Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats. In dieser Frage solle wie bisher das Prinzip der Eigenverantwortung gelten, hiess es.

Nur noch ein Jahr Ausweisentzug für Raser

Bereits früher entschieden hatte die Ständeratskommission, dass nach Raserdelikten auf der Strasse der Führerausweis künftig noch mindestens für ein Jahr statt wie heute mindestens für zwei Jahre entzogen werden soll. In diesem Kernpunkt der Gesetzesrevision folgt sie dem Nationalrat und dem Bundesrat. Es liegen Minderheitsanträge vor.

Die Vorlage beinhaltet noch weitere Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes, namentlich um umweltfreundliche Technologien und die digitale Transformation zu fördern, etwa das automatisierte Fahren. Mit der Revision beschäftigt sich nun der Ständerat. (SDA/lm)

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