Motion in Bern
Kurzanstellungen von Lehrpersonen sollen zur Berufserfahrung zählen

Die Berufserfahrung von Lehrpersonen soll im Kanton Bern auch bei kurzen Anstellungen angerechnet werden. Das fordert eine Motion, die von Parlamentariern aus Parteien von links bis rechts eingereicht wurde. Der Berner Regierungsrat ist bereit, das Anliegen zu prüfen.
Publiziert: 06.11.2023 um 12:11 Uhr
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Aktualisiert: 06.11.2023 um 14:40 Uhr
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Der Berner Regierungsrat ist bereit zu prüfen, ob auch kurze Anstellungen von Lehrpersonen zur Berufserfahrung zählen darf. (Archivbild)
Foto: GAETAN BALLY

Konkret fordern die Motionärinnen und Motionäre, dass auch Anstellungen von unter drei Wochen als Berufserfahrung angerechnet werden. Dies sei für die Einstufung des Lohns von neu oder wiedereintretenden Lehrpersonen wichtig, heisst es im Motionstext. Wegen des Lehrpersonenmangels müsse die Übernahme von Stellvertretungen zudem möglichst attraktiv sein.

Der Berner Regierungsrat wandte in seiner Antwort vom Montag zwar ein, dass die Regelung für Lehrpersonen im Vergleich zu Kantonsangestellten bereits grosszügig ist. Er bestätigte aber auch, dass kurzfristige Stellvertretungen zur Stabilität des Bildungssystems beitragen. Zudem würde die Anrechnung von kurzen Anstellungen den Kanton nicht viel kosten, so der Regierungsrat.

Denn die Berufserfahrung wirke sich erst auf den Lohn aus, wenn sie ein volles Jahr bei Neuanstellungen oder ein halbes Jahr bei bisherigen Anstellungen beträgt. Es müssten also sehr viele solcher Kurzeinsätze absolviert werden, um mehr Lohn zu erhalten, hiess es.

Der Regierungsrat sei deshalb bereit, das Anliegen als Postulat entgegenzunehmen. Geprüft werden müsste laut Regierung zuerst, ob die Mindestdauer von drei Wochen ganz aufgehoben oder gesenkt werden soll. Über den Vorstoss entscheiden wird noch das Parlament.

(SDA)

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