Luzerner Familien können sich freuen: Ab sofort haben Haushalte mit Kindern oder jungen Erwachsenen in Ausbildung, deren Einkommen weniger als 78'154 Franken beträgt, Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV). Und zwar auch rückwirkend für die Jahre 2017 und 2018. Das kündigte der Luzerner Regierungsrat Guido Graf (60, CVP) heute in Luzern an. Bisher lag die Einkommensobergrenze bei 54'000 Franken im Jahr 2017 oder 60'000 im Jahr 2018.
Luzern reagiert damit auf ein Bundesgerichtsurteil von letztem Samstag. Die Lausanner Richter hatten den Kanton zurückgepfiffen, der den Sparstift immer wieder bei den Prämienverbilligungen angesetzt hatte.
«Kundenorientierte und kulante Lösung»
Luzerner Familien, deren Gesuch auf Prämienverbilligung für den Zeitraum zwischen 2017 bis 2019 abgelehnt wurde, müssen nichts weiter tun. Die Ausgleichskasse des Kantons Luzern prüft diese Gesuche erneut und informiert die Familien. Das Geld wird an die jeweiligen Krankenkassen ausbezahlt.
Doch auch Familien, die bisher kein Gesuch gestellt, neu aber Anrecht auf Prämienverbilligungen gehabt hätten, bekommen Unterstützung. Sie können zwischen dem 8. Februar und 31. Oktober bei der Ausgleichskasse Luzern eine Verbilligung beantragen – ebenfalls rückwirkend bis 2017. Mit diesem Vorgehen werde der Kanton Luzern seinen Einwohnern eine «kundenorientierte und kulante Lösung anbieten, die rasch umgesetzt werden kann», so Graf.
Der Kanton Luzern schätzt die Mehrkosten, die dadurch entstehen, auf rund 25 Millionen Franken. Bisher hat er Prämienverbilligungen in Höhe von 163,6 Millionen Franken für das Jahr 2017 und 181,8 Millionen für das Jahr 2018 ausbezahlt.
Luzern reagiert auf Bundesgerichtsurteil
Umstritten war der Begriff «untere und mittlere Einkommen». Das Bundesgericht hielt fest, dass die Einkommensgrenze bei 54'000 Franken zu tief angesetzt sei. Aus den Beratungen im National- und Ständerat zur Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung sei erkennbar, dass unter den mittleren Einkommen ein Betrag von 75'000 bis 115'000 Franken zu verstehen sei.
Mit Hilfe der SP Luzern hatten mehrere Betroffene gegen den Kanton geklagt. Am Montag forderte die SP auch die anderen Kantone auf, die Prämienverbilligungen zu überprüfen. Dazu setzte sie eine Frist von einem Monat – ansonsten werde sie auch gegen die übrigen Kantone Klage einreichen. (mat)