Marktmacht missbraucht?
Weko fährt BMW an den Karren

Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Untersuchung gegen BMW gestartet. Die Kartellwächter prüfen, ob BMW eine Garage zu Investitionen in Millionenhöhe veranlasst und dann die Zusammenarbeit im Nachhinein unerwartet beendet hat.
Publiziert: 18.01.2024 um 08:35 Uhr
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Aktualisiert: 18.01.2024 um 16:18 Uhr
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Die Wettbewerbskommission (Weko) prüft, ob BMW gegen das Kartellgesetz verstossen hat. (Archivbild)
Foto: SVEN HOPPE

Die Weko werde untersuchen, ob BMW gegenüber der Garage über eine relative Marktmacht verfüge und damit gegen das Kartellgesetz verstossen habe, teilte die Wettbewerbskommission am Donnerstag in einem Communiqué mit.

Die Garage war während mehrerer Jahrzehnte eine zugelassene Händlerin und Servicestelle für Fahrzeuge der Marken BMW und Mini. Sie wirft BMW vor, ihr eine Erweiterung der Geschäftsbeziehungen in Aussicht gestellt und sie zu Investitionen in Millionenhöhe veranlasst zu haben.

Von BMW abhängig

Daraufhin habe BMW die Zusammenarbeit unerwartet beendet, ohne eine angemessene Übergangslösung vorzusehen, schreibt die Weko. Die Garage sei vom Fortbestand der Geschäftsbeziehungen mit BMW abhängig, um die Millionen-Investitionen zu amortisieren.

Zur Höhe der Investitionen wollte Weko-Direktor Patrik Ducrey (61) auf Anfrage keine Angaben machen. Aber es seien schon bedeutende Investitionen. Mehr könne er nicht sagen.

Für BMW gilt die Unschuldsvermutung.

BMW ist bei der Weko kein Unbekannter

Dies sei der erste Fall im Zusammenhang mit der neuen Bestimmung über die relative Marktmacht, die am 1. Januar 2022 in Kraft getreten sei, sagte Weko-Direktor Ducrey. Zum ersten Mal habe eine Garage, der nach bedeutenden Investitionen gekündigt wurde, einen Missbrauch der relativen Marktmacht geltend gemacht. «Wir haben aber mit solchen Fällen gerechnet.»

Der deutsche Autokonzern ist kein Unbekannter bei der Weko: Wegen der Verhinderung von Parallelimporten musste BMW im vergangenen Jahrzehnt eine Riesenbusse von 157 Millionen Franken bezahlen. Das Bundesgericht hatte im Jahr 2017 einen Rekurs von BMW endgültig abgewiesen. (SDA)

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