Löhne in der Bundesverwaltung
Diese Klausel belohnt mittelmässige Angestellte

Werden Bundesangestellte herabgestuft, erhalten sie bis zu fünf Jahre lang den alten Lohn. Jede Reorganisation kostet damit zusätzliche Steuergelder.
Publiziert: 07.04.2024 um 10:54 Uhr
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Aktualisiert: 08.04.2024 um 16:07 Uhr
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Reza RafiChefredaktor SonntagsBlick

Der Staat, das sind wir alle: Dieses Politiker-Bonmot ist zwar nicht falsch, aber nur die halbe Wahrheit. Der Staat ist auch eine jährlich wachsende, stets komplexer werdende Organisation. Und ein immer mächtigerer Arbeitgeber.

Auf Bundesebene werden mittlerweile 38'000 Menschen zu guten Bedingungen beschäftigt: 2023 zeigte eine Studie der Uni Luzern, dass die Durchschnittslöhne zwölf Prozent über jenen in der Privatwirtschaft liegen.

Mit der Zahl der Angestellten steigt der Bedarf, Abteilungen neu aufzustellen.

Personalgesetz führt dazu, dass Teams nicht neu besetzt werden

Kaderleute klagen jedoch über einen bisher kaum beachteten Passus im Personalgesetz: Wird der Lohn vom Vorgesetzten reduziert, hat der oder die Betroffene zwei Jahre lang Anrecht auf die alten Bezüge. Die Bundespersonalverordnung sagt: «Übersteigt der Lohn den Höchstbetrag der neuen Lohnklasse, so bleibt er während zwei Jahren unverändert.» Ab 56 Jahren bezieht die Arbeitskraft sogar fünf Jahre lang den höheren Lohn.

Eine Folge dieser Klausel: Mitarbeiter in Führungsfunktion haben Hemmungen, Untergebene herabzustufen oder Positionen im Team zu wechseln, weil dann mindestens zwei Jahre lang die Lohnsumme anschwillt und das Budget belastet wird.

96,5 Prozent der Bundesangestellten erhielten die Note «sehr gut» oder «gut»

Saläre beim Bund sind transparent in Lohnklassen eingeteilt, Klasse 1 bezieht bis 65'739 Franken pro Jahr, Klasse 38 bis zu 401'239 Franken. Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter etwa rangiert in den Klassen 24 oder 25 (bis 165'450 Franken), ein Bundesamtschef kann Lohnklasse 37 erreichen, also bis 334'088 Franken.

Wer beim Bund ein Team führt und eine Angestellte budgetneutral befördern und einen mittelmässigen Mitarbeiter degradieren will, hat nur dann eine Chance, wenn der Betroffene die schlechteste Benotung erhalten hat: eine 1 (ungenügend). Die allerdings ist extrem selten. Im Jahr 2022 erhielten ganze 96,5 Prozent aller Bundesangestellten die Note 4 (sehr gut) oder die Note 3 (gut). Schon die Stufe 2 gilt als «genügend» und würde zwei Jahre lang den alten Lohn garantieren.

Auf Anfrage teilt ein Sprecher des Bundespersonalamts mit, dass es sich hierbei um eine nominale Lohngarantie handle. Zudem betont er, dass es gemäss dem entsprechenden Artikel 52A im Gesetz nur um Herabstufungen geht, deren Gründe nicht bei der angestellten Person liegen, etwa bei einer Reorganisation. Nur: Wo sollen die Gründe sonst liegen, wenn all diese Arbeitnehmer so gut bewertet werden?

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