Darum gehts
- Bundesrat will Ortsbildschutz vereinfachen und Bauvorhaben beschleunigen
- Installation von Solaranlagen auf Neubauten soll erleichtert werden
- Zahl der ISOS-Verfahren soll deutlich reduziert werden
Normalerweise schlägt sich Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider (61) mit Krankenkassenprämien, AHV oder IV herum. Doch jetzt musste sie sich zu Bauvorschriften äussern.
Konkret geht es um den Ortsbildschutz. Baume-Schneiders Bundesamt für Kultur ist zuständig für ein Dossier, das Architektinnen und Planer immer wieder einen Strich durch die Rechnung macht. Das «Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder», kurz ISOS, sorgt nämlich nicht nur dafür, dass schöne und historisch gewachsene Ortsbilder erhalten bleiben. Es umfasst auch Gestaltungsvorschriften. Kritiker sagen, es verhindere Neues und trage indirekt zur Wohnungsknappheit bei. Es geht um Tausende Wohnungen in der ganzen Schweiz, deren Bau blockiert ist.
Jetzt will der Bundesrat die Anwendung der ISOS-Normen vereinfachen und damit Planungs- und Bauvorhaben beschleunigen. Das hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. «Das Ziel ist es, den Wohnungsbau und die dazugehörigen Verfahren in den Kantonen und Gemeinden zu beschleunigen», so der Bundesrat.
Die Regeln hätten«in Städten wie Zürich zu namhaften Verzögerungen von Bauvorhaben geführt», sagte Baume-Schneider am Freitag vor den Medien. Sie betonte aber auch: «Durch klar eingegrenzte Lockerungen stellt der Bundesrat sicher, dass der Ortsbildschutz im Wesentlichen gewahrt bleibt.»
Einfachere Installation von Solaranlagen
Grundsätzlich soll die Zahl der ISOS-Verfahren «deutlich reduziert» werden – auf die Fälle, «die eine unmittelbare Auswirkung auf das Ortsbild haben». Zugleich soll der Ermessensspielraum klar definiert werden, den Kantone und Gemeinden bei der Anwendung des ISOS haben. Darüber hinaus sollen die vom ISOS geforderten Erhaltungsziele offener formuliert werden, hält der Bund fest. Bis in einem Jahr sollen die Änderungen realisiert sein.
Die Installation von Solaranlagen auf Neubauten soll erleichtert werden. Nur noch Bewilligungen von Solaranlagen auf bestehenden Bauten erfordern eine ISOS-Direktanwendung. Neubauten sollen ausgenommen sein.
Zum Hintergrund: Kantone und Gemeinden müssen das Isos berücksichtigen, können aber im Rahmen von Interessenabwägungen davon abweichen. Betrifft ein Bauvorhaben eine Bundesaufgabe, müssen sie die Bestimmungen direkt anwenden. Der Fall ist das unter anderem bei Neueinzonungen, beim Errichten von Schutzbauten und wenn der Gewässerschutz tangiert ist.
Im Isos aufgeführt sind nach Angaben des Bundesamtes landesweit rund 1200 als wertvoll beurteilte Siedlungen. Steht ein Ort auf der Liste, bedeutet das keinen absoluten Schutz. Vielmehr soll das Inventar eine Entscheidgrundlage sein und dafür sorgen, dass Schweizer Baukultur erhalten bleibt.