Dazu gehört neben der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) auch das Kroatien-Protokoll - die Ausdehnung der Freizügigkeit auf das jüngste EU-Land. Zwar konnte dank der gefundenen Lösung für die MEI auch das Kroatien-Protokoll ratifiziert werden, jedoch rund zweieinhalb Jahre verspätet.
Sinngemäss fordern die EU-Staaten in ihrem Bericht nun die Schweiz dazu auf, die Übergangsfristen für Kroatien neu zu überdenken. Damit zielen sie auf die von der Schweiz wie bei anderen Ländern zuvor auch schon ausgehandelten Übergangsfristen mit Kontingenten und Ventilklausel.
Bei der MEI wiederholten die EU-Staaten, was sie bereits im letzten Dezember gesagt hatten: Deren Umsetzung werde man genau beobachten. Denn letzte Details müssen noch in Verordnungen geregelt werden, in Recht setzende Erlasse auf unterster Stufe.
Bericht wegen MEI-Umsetzung verschoben
Positiv herausgehoben im EU-Bericht wurde hingegen die Einführung des automatischen Informationsaustauschs. Der neue Gotthard-Basistunnel wird als Meilenstein bezeichnet. Und auch die Beteiligung der Schweiz an EU-Auslandsmissionen wie etwa in Mali wird wohlwollend zur Kenntnis genommen.
Gute Zusammenarbeit mit der Schweiz konstatieren die EU-Staaten auch im Schengen-Bereich. Mit Blick auf die vielen Migranten und Flüchtlinge anerkennen sie zudem die Beteiligung der Schweiz an den EU-Neu- und -Umsiedlungsprogrammen von Flüchtlingen.
Die EU verfasst alle zwei Jahre einen Bericht über ihre Beziehung zu den EFTA-Staaten - also auch zur Schweiz. Im Dezember 2016 war es wieder so weit. Doch wegen der MEI-Umsetzung wurde der Schweiz-Teil auf Anfang 2017 verschoben. Eine weitere Verzögerung gab es unter anderem wegen dem Nein zur USR III. (SDA)