«Fahren Sie über Ostern bitte nicht ins Tessin!»
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Appell von Bundesrat Berset
«Fahren Sie über Ostern bitte nicht ins Tessin!»

Die Corona-Massnahmen schütteln die Schweizer Wirtschaft durch. 51'000 Unternehmen beantragten bislang laut Bundesrat Parmelin Kurzarbeit – das betrifft 656'000 Personen. Bundesrat Alain Berset mahnt zum Verzicht.
Publiziert: 27.03.2020 um 13:36 Uhr
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Aktualisiert: 27.03.2020 um 20:21 Uhr
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Das Tessin ist noch immer stark betroffen von der Corona-Krise.
Foto: Keystone

Mit drastischen Massnahmen preschte der Kanton Tessin in der vergangenen Woche im Kampf gegen das Coronavirus vor: Der Bund war alles andere als erfreut, die Tessiner Massnahmen seien «nicht mehr rechtskonform». Doch der Südkanton stellte sich stur.

Jetzt gibt der Bundesrat nach und erlaubt dem Tessin, die Wirtschaft stärker einzuschränken als der Bund. Der Kanton sei drei Mal stärker vom Coronavirus betroffen als der Rest der Schweiz, begründete Bundesrat Alain Berset (47).

Damit ein Kanton in den Genuss der Sonderregelung kommt, müssen strenge Bedingungen erfüllt sein. Eine der Voraussetzung ist zum Beispiel, dass die Kapazitäten in der Gesundheitsversorgung im Kanton nicht mehr reichen – auch nicht mit Unterstützung von anderen Kantonen.

In jedem Fall müssen die zusätzlichen Einschränkungen mit dem Bundesrat abgesprochen werden und gelten zeitlich befristet. «In unserer Wahrnehmung der Situation sind wir der Meinung, dass im Moment einzig der Kanton Tessin diese Bedingungen erfüllt», so Berset. Allerdings: Man müsse in dieser Krisensituation anpassungsfähig und flexibel sein.

«Keine Staus am Gotthard»

Vor elf Tagen hat der Bundesrat die ausserordentliche Lage ausgerufen und das öffentliche Leben weitgehend stillgelegt. Und Berset warnte davor, jetzt nachlässig zu werden: «Wir sind noch nicht in der Hälfte des Marathons.» Er rief zum Durchhalten auf. Der Bundesrat zähle auf jede Einzelne und jeden Einzelnen.

Osterferien im Tessin etwa lägen dieses Jahr nicht drin: «Bitte bleibt zu Hause», lautet der Appell des Gesundheitsministers. «Es wäre gut, wenn es dieses Jahr keinen Stau am Gotthard geben würde.»

Umzüge erlaubt

Pünktlich zum Zügeltermin bestätigte der Bundesrat, dass das Zügeln unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich sei. Das kommende Wochenende gilt vielerorts als offizieller Umzugstermin, was in der Regel zu rund 50'000 Umzügen führt.

«Der Bundesrat will verhindern, dass eine unberechenbare Kaskade von Zügelverschiebungen entsteht», sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin (60). Das hätte eine Flut von Verfahren zur Folge. Der Mieterverband kritisierte den Entscheid in einer Medienmitteilung als «unverständlich und absurd». Er stehe in Widerspruch zu den Verhaltensempfehlungen des Bundes.

Zahlungsfristen verlängert

Für viele Ladenbesitzer ist die Situation ein Horror: Verkaufen dürfen sie nichts mehr, die Miete bezahlen müssen sie trotzdem. Jetzt will der Bundesrat «Druck wegnehmen»: Bei Zahlungsrückständen sowohl bei Wohn- als auch Geschäftsmieten verlängert er die Fristen von 30 auf 90 Tage, bei Pachtzinsen von 60 auf 120 Tage.

Der Entscheid gilt aber nur für Mieter, die wegen der Massnahmen des Bundesrates die Miete nicht bezahlen können, so Parmelin. Die längere Nachfrist gilt dann auch nur für Mieten und Nebenkosten, die zwischen Mitte März und Mai fällig werden. Das sei kein Mieterlass, so Parmelin weiter.

Auch diesen Entscheid kritisierte der Mieterverband als «völlig ungenügend». Die Probleme würden sich so einfach verschieben. «Es ist offensichtlich, dass Mieter von Wohnungen und Geschäftsliegenschaften in dieser Zeit nicht genügend finanzielle Mittel haben werden, um diesen Verpflichtungen nachzukommen, ohne dass sie sich schwer verschulden.» (brb/SDA)

Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.

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Schutz gegen Coronavirus

Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:

Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
  • Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

  • Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
  • 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

Informiert bleiben

  • An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch

Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:

Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
  • Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

  • Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
  • 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

Informiert bleiben

  • An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch

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