Trotz der hohen Scheidungsrate: Der Begriff «geschieden» ist noch immer mit einem Makel verbunden. Dies soll jetzt geändert werden. Beim Bund ist eine Interpellation von Antonio Hodgers hängig.
Er verlangt die Aufhebung des Zivilstatus «geschieden». Wer sich scheiden lässt, soll nachher wieder als ledig gelten, so die Forderung des Grünen-Nationalrats.
Kollege diente als Initiant
Auf die Idee brachte ihn ein Freund. Hodgers zu Blick.ch: «Er liess sich im Alter von 30 scheiden und hatte immer mit einem Makel zu kämpfen.»
Wer geschieden ist, hat irgendetwas nicht geschafft. Deshalb müsse der Status «geschieden» neu überdacht werden.
Der Status «verheiratet» ist laut Hodgers zweckmässig, da Ehepaare steuer- und versicherungsrechtlich anders behandelt werden als Unverheiratete. «Es gibt jedoch keinen juristischen Grund, den Status geschieden aufrecht zu erhalten», erklärt er Blick.ch.
Bundesrat antwortet im Frühling
Hodgers erwartet die Antwort des Bundes in der Frühjahrssession, die am 27. Februar beginnt. Auf Nachfrage beim Bundesamt für Justiz erklärt Mario Massa: «Wir sind zurzeit daran, die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation vorzubereiten.» Erst nachdem der Bundesrat das Thema beraten habe, wird informiert.
Ab 45 wechselt die Ansicht zum Thema Scheidung. Wer geschieden ist, so die Interpretation, hat immerhin schon mal Verantwortung übernommen für längere Zeit. Frauen und Männer hingegen, die in diesem noch ledig sind, gelten eher als Beziehungsunfähig oder besonders schwierig im Umgang.
Ab 45 wechselt die Ansicht zum Thema Scheidung. Wer geschieden ist, so die Interpretation, hat immerhin schon mal Verantwortung übernommen für längere Zeit. Frauen und Männer hingegen, die in diesem noch ledig sind, gelten eher als Beziehungsunfähig oder besonders schwierig im Umgang.