Kurz zusammengefasst
- FDP will teure politische Forderungen nur noch mit entsprechendem Finanzierungsplan zulassen
- Der Bundesrat ist bereit, diesen Vorschlag zu prüfen
- Linke sehen das kritisch
Und wer soll das jetzt bezahlen? Nach dem Ja der Stimmbevölkerung zur 13. AHV-Rente im vergangenen März beschäftigt Bundesrat und Parlament die Frage nach der Finanzierung des milliardenteuren Volksbegehrens. Denn woher das Geld für die zusätzlichen Ausgaben kommen soll, liess die Initiative offen.
Der FDP ist das ein Dorn im Auge. Sie will, dass teure Forderungen künftig nicht mehr gestellt werden dürfen, ohne dass deren Finanzierung geklärt ist. Ein entsprechender Vorstoss der Freisinnigen stösst beim Bundesrat auf offene Ohren: Er ist bereit, zu prüfen, wie Initiativkomitees, aber auch Politikerinnen und Politiker stärker in die Spar-Pflicht genommen werden könnten, und empfiehlt dem Nationalrat den Vorstoss zur Annahme.
«Wir müssen schon früher über Kosten reden»
«Wir müssen schon früher über die Kosten reden», sagt FDP-Finanzpolitiker Alex Farinelli (42). Als Privatperson kaufe man auch nicht einfach ein neues Auto oder eine neue Wohnung, ohne sich im Klaren zu sein, woher das Geld dafür kommt. In der Politik sei das aber teilweise Realität.
Farinelli und seinen Fraktionskolleginnen und -kollegen schwebt vor, dass besonders teure Volksinitiativen oder Vorstösse von Parlamentariern künftig zwingend einen Finanzierungsplan beinhalten müssen. Initiativen wie die 13.-AHV-Vorlage der Linken wären so nicht mehr erlaubt. Die FDP sieht das als Massnahme, um die steigenden Ausgaben besser in den Griff zu kriegen – neben den Sparmassnahmen, die gerade geprüft werden.
SP-Wyss nimmt auch Bürgerliche in Verantwortung
«Mir ist bewusst, dass das nicht einfach umzusetzen ist», sagt der Tessiner Nationalrat Farinelli. Deshalb lege man auch nicht eine fixfertige Forderung auf den Tisch, sondern fordere den Bundesrat auf, in einem Bericht Möglichkeiten zur Umsetzung aufzuzeigen, auf dessen Basis man dann weitere Entscheidungen treffen kann.
Bei den Linken läuten trotzdem die Alarmglocken. Die Forderung der FDP sei «demokratiepolitisch höchst problematisch», findet SP-Nationalrätin Sarah Wyss (36), die die Finanzkommission des Nationalrats präsidiert. Für sie kommt nicht infrage, dass Initianten von Volksinitiativen verpflichtet werden, Finanzierungsvorschläge mitzuliefern. Was im Parlament eingebrachte Vorlagen betrifft, zeigt sich Wyss offener. «Dann müssen aber auch die Bürgerlichen bei ihren Steuersenkungsvorlagen oder der Aufrüstung der Armee sagen, woher das Geld kommen soll.»