Bei besonders schweren Straftaten sollten Jugendliche nach dem Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden, findet der Nationalrat. (Symbolbild aus dem Archiv)
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SDASchweizerische Depeschenagentur
Mit 95 zu 94 Stimmen bei drei Enthaltungen hat der Nationalrat am Montag in seiner Sondersession eine entsprechende Motion von Nina Fehr Düsel (SVP/ZH) angenommen. Sie fordert auch, dass Jugendliche bei besonders schweren Straftaten nach dem Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden. Der Bundesrat solle die entsprechenden Gesetzesänderungen vorlegen.
Als Begründung gab Fehr an, immer öfter begingen Jugendliche in der Schweiz schwere Straftaten und offenbarten grosse kriminelle Energie. So etwa im März 2024, als ein 15-Jähriger, der sich zur Terrororganisation IS bekannte, in Zürich einen Juden mit einem Messer lebensgefährlich verletzte.
Der Vorstoss geht nun zur weiteren Beratung in die zuständige Kommission des Ständerats.