Krankes Kind zu Hause
Andere Länder sind grosszügiger

Drei Tage freinehmen dürfen Eltern in der Schweiz, wenn ihr Kind krank ist. Unsere Nachbarn haben familienfreundlichere Regelungen.
Publiziert: 05.02.2017 um 11:14 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 15:52 Uhr
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In anderen Ländern ist es für Eltern einfacher, sich um ihre kranken Kinder zu kümmern.
Foto: Ridofranz
Sermîn Faki

Das Schweizer Arbeitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, Mitarbeiter, die ein krankes Kind zu Hause haben, bis zu drei Tage freizustellen. Dafür muss ein Arztzeugnis vorliegen. Nicht geregelt ist in einem solchen Fall aber die Lohnfortzahlung.

Deutsche haben es besser. Sie können bis zu 25 Tage im Jahr freinehmen, wenn eines ihrer Kinder unter zwölf Jahren krank ist. Wie sich Vater und Mutter diese freien Tage aufteilen, ist ihnen überlassen. Für die finanzielle Sicherheit ist ebenfalls gesorgt: Für die Zeit des Ausfalls erhalten die Eltern 90 Prozent ihres Nettolohns, entweder vom Arbeitgeber oder von der Krankenkasse.

Schweden grosszügig, Italien knauserig

Nicht nur Deutschland unterstützt Eltern von kranken Kindern besser als die Schweiz: In vielen Staaten haben Eltern gesetzlich Anspruch auf bis zu zehn Kinderpflegetage im Jahr. In den meisten Fällen erhalten sie auch weiterhin einen Teil des Lohns. 

Besonders grosszügig ist Schweden. Eltern können bis zu 120 Tage zu Hause bei den kranken Kindern bleiben und erhalten vom Staat 80 Prozent ihres Nettolohns. Anders das Familienland Italien: Zwar darf man auch dort sein krankes Kind pflegen, das gilt aber als unbezahlter freier Tag. Familien mit schwerkranken Kindern kommt Spanien besonders entgegen: Liegt ein solches Kind im Spital oder braucht Pflege zu Hause, dürfen Eltern unbegrenzt freinehmen.

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