Kranke kommen an die Kasse
Mindest-Franchise soll auf 350 Franken steigen

Wer medizinische Behandlungen benötigt, soll eine um 50 Franken höhere Franchise übernehmen. Die ordentliche Franchise in der obligatorischen Krankenversicherung steigt damit für Erwachsene von 300 auf 350 Franken pro Jahr.
Publiziert: 18.01.2019 um 16:07 Uhr
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Aktualisiert: 18.01.2019 um 16:23 Uhr
Die Franchisen sollen auf 350 Franken steigen. Dafür spricht sich nach dem Nationalrat auch die ständerätliche Gesundheitskommission aus.
Foto: Keystone
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Wie schon der Nationalrat will auch die ständerätliche Gesundheitskommission, dass die Franchisen steigen. Genauer gesagt, soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, die Höhe der ordentlichen Franchise und der Wahlfranchisen regelmässig an die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anzupassen.

Das Verhältnis der Franchise zu den Pro-Kopf-Bruttokosten in der Grundversicherung soll in der Regel in etwa 1:12 betragen. Sobald das Verhältnis auf 1:13 – aktuell also 3900 Franken – steigt, werden die Franchisen um 50 Franken angehoben. Das wäre schon bald der Fall: Letztes Jahr betrugen die Bruttoleistungen 3849 Franken pro Kopf (BLICK berichtete). Die Franchisen für Kinder sind vom Anpassungsmechanismus allerdings nicht betroffen. 

Mehr Selbstverantwortung

Nach Auffassung der Kommission stärkt dieser neue Mechanismus die Eigenverantwortung der Versicherten und deren Kostenbewusstsein. Zudem trage er zur Eindämmung des Kostenanstiegs im Gesundheitsbereich bei.

Eine Minderheit der Kommission lehnt die Vorlage ab und beantragt dem Ständerat, nicht darauf einzutreten. Diese Massnahme treffe vornehmlich chronisch kranke und ältere Menschen, die auf medizinische Behandlungen angewiesen seien, so die Minderheit. Zudem sei die Kostenbeteiligung der Versicherten bereits heute vergleichsweise hoch.

Kein Support gegen Franchisen-Hopping

Einen anderen Vorschlag aus dem Nationalrat lehnt die Kommission hingegen ab: Dieser verlangt eine Änderung bei Wahlfranchisen: Wer freiwillig eine höhere Franchise wählt, soll künftig drei Jahre an diese gebunden sein. Zwar könnte man die Krankenkasse weiterhin jedes Jahr wechseln, die Franchise müsste aber gleichhoch bleiben. Damit soll das sogenannte Franchisen-Hopping verhindert werden, wenn sich eine teurere Behandlung abzeichnet.

Hier fürchten die ständerätlichen Gesundheitspolitiker, dass diese Vorlage die Selbstverantwortung nicht stärken, sondern im Gegenteil sogar noch schwächen könnte. Dies, weil die Versicherten tendenziell risikoscheu seien und eine tiefe Franchise dem Risiko einer mehrjährigen Bindung an eine hohe Franchise vorziehen könnten. Letztlich könnten so viele Versicherten zu tieferen Franchisen wechseln, was wiederum negative Auswirkungen auf die Gesundheitskosten zur Folge haben könnte.

Zudem sei die Zahl jener Versicherten, die je nach Gesundheitszustand die Franchise in opportunistischer Weise vorübergehend wechselten, sehr gering, was eine mehrjährige Bindung aller an ihre Wahlfranchise nicht rechtfertige, so die Kommission weiter. (sf)

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