Kurz zusammengefasst
- Der Bundesrat will, dass hilfsbedürftige AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner vermehrt zu Hause wohnen
- Dafür sollen die Kantone mehr bezahlen
- Nun entscheidet das Parlament
Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zur Anpassung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung verabschiedet. Es sei ein Bedürfnis, trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich im eigenen Zuhause leben zu können, schrieb er dazu.
Der Bundesrat will, dass die Hilfe und Betreuung zu Hause in der Kompetenz der Kantone liegt und von diesen finanziert wird. Die Kantone kritisierten dies in der Vernehmlassung. Heute sind die Kantone unterschiedlich stark engagiert beim Wohnen mit Hilfe und Betreuung zu Hause.
Zusätzliche Kosten für Kantone
Die zusätzlichen Kosten für die Kantone werden für 2030 auf rund 340 bis 730 Millionen Franken geschätzt. Demgegenüber können die Kantone rund 280 Millionen Franken sparen, weil weniger Menschen in ein Heim müssen. EL-Unterstützung zum Wohnen zu Hause sollen AHV-Rentnerinnen und -Rentner erhalten und ebenso Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten.
Der Bundesrat geht in seiner Botschaft davon aus, dass rund 31'900 Personen im Rentenalter Leistungen in Anspruch nehmen dürften. Hinzu kommen könnten rund 30'000 Menschen, die aufgrund von Invalidität Leistungen beziehen könnten.
Bei den IV-Bezügerinnen und -Bezügern soll die Betreuung zu Hause erst mit Ergänzungsleistungen finanziert werden, wenn das Leistungsangebot der IV ausgeschöpft ist.
Je nach Bedarf werden Kosten für Hilfe im Haushalt übernommen sowie für Mahlzeitendienste, für Fahrdienste und Begleitung und für ein Notrufsystem. Der Bundesrat schlägt vor, dafür eine Pauschale vorab auszuzahlen. Damit kann vermieden werden, dass die Betroffenen nichts vorab selbst finanzieren müssen.
Mindestens 11'160 Franken pro Kopf und Jahr
Anders will der Bundesrat bei Mietkosten für eine barrierefreie Wohnung oder Anpassungen in der Wohnung vorgehen, etwa Schwellen oder Handläufe. In diesen Fällen sollen die tatsächlichen Kosten vergütet werden.
Wie hoch die Pauschalen für die einzelnen Leistungen sein sollen, soll Sache der Kantone sein. Eine Vorgabe soll es aber geben: Die Pauschalen aller Leistungen müssen zusammen mindestens 11'160 Franken pro Kopf und Jahr betragen. Der Bundesrat leitete das Minimum aus jährlichen Richtwerten für die einzelnen Leistungen her.