Kommission unterstützt Vorlage
Mindestlöhne der Kantone sollen unterboten werden können

Von den Sozialpartnern ausgehandelte Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen könnten künftig Vorrang haben vor kantonalen Mindestlöhnen. Die zuständige Ständeratskommission ist wie der Nationalrat mit einer entsprechenden Vorlage einverstanden.
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In allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen vereinbarte Mindestlöhne sollen künftig Vorrang haben gegenüber kantonalen Mindestlöhnen. Das will die zuständige Ständeratskommission. (Themenbild)
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) begründet dies mit dem Schutz der Sozialpartnerschaft, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Deshalb sollen allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge neu Vorrang haben vor Mindestlöhnen, die die Stimmberechtigten in den Kantonen gutgeheissen haben.

Mit 10 zu 3 Stimmen beantragt die WAK-S dem Ständerat, auf die Vorlage einzutreten. Dabei sollen die Kantone Genf und Neuenburg, die Mindestlöhne haben, die jenen in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen vorgehen, ihre Regimes weiterführen können.

Die Minderheit der WAK-S will nicht auf die Vorlage eintreten. Diese sei nicht kompatibel mit der Verfassung und greife in die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ein, macht sie geltend. Der Ständerat entscheidet im März.

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