Kirchengeläut kommt ins Gesetz
Schwyzer tricksen Glockengegner aus

In Reichenburg SZ störte sich ein Anwohner am Kirchengeläut. Die Glockenfreunde konterten mit einer lokalen Volksinitiative, die haushoch angenommen wurde. Nun wird das Kirchenglockengeläut sogar gesetzlich verankert.
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In Reichenburg SZ dürfen die Kirchenglocken weiterläuten.
Foto: Pfarrei St. Laurentius Reichenburg

Darum gehts

  • Reichenburg SZ will Kirchengeläut in Baureglement verankern
  • Volksinitiative kam 2024 mit 79 Prozent Ja-Anteil durch
  • Voraussichtlich im November entscheidet das Stimmvolk erneut
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Heiliger Bimbam! Traditionelles Kirchengeläut sorgt hierzulande immer wieder für Streitigkeiten. Von der Gemeinde Pura im Tessin über Saint-Saphorin in der Waadt bis ins glarnerische Luchsingen oder in verschiedenen Zürcher Gemeinden – schweizweit wurde schon oft über das Glockenläuten gestritten.

Dabei geht es meist um dieselbe Frage: Ist es ein wohltuender Klang, der Tradition und Gemeinschaft vermittelt, oder ein störender Lärm, der verstummen muss?

Im schwyzerischen Reichenburg ist die Antwort klar: Die Gemeinde bekennt sich zu ihrer «historischen Tradition als ländliches Dorf mit Kirchenglockengeläut am Tag und in der Nacht»! Das schreibt sie nun sogar in einem neuen Artikel «Kirchenglockengeläut» im Baureglement fest, wie der «Bote der Urschweiz» berichtet. 

79 Prozent Ja-Anteil

Das Stimmvolk hatte im Juni 2024 eine entsprechende lokale Volksinitiative mit 857 zu 232 Stimmen gutgeheissen – ein Ja-Anteil von satten 79 Prozent. Die Initiative forderte den Gemeinderat auf, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, «um das Kirchengeläut, mithin die Viertelstunden-, die Halbstunden-, die Stundenschläge, das Frühgeläut und das liturgische Geläut der katholischen Kirche in der heute bestehenden Form auch in Zukunft unvermindert beibehalten zu dürfen».

Vorangegangen war der Initiative die Lärmklage eines Anwohners. Dieser störte sich am Frühgeläut um 6 Uhr und den nächtlichen Glockenschlägen. Der Gemeinderat wies die Beschwerde aber ab – und da der Kläger eine Einsprachefrist ungenutzt verstreichen liess, wurde die Abweisung Ende 2024 rechtskräftig. Nach der Volksabstimmung. 

«Brauchtum und örtliche Gepflogenheiten»

Mit der neuen gesetzlichen Regelung geht die Gemeinde mit Blick auf künftige Streitigkeiten aber auf Nummer sicher. «Am Kirchenglockengeläut besteht mit Blick auf das Brauchtum und die örtlichen Gepflogenheiten ein gewichtiges öffentliches Interesse», hält sie im neuen Baureglement weiter fest.

Dabei wird auch festgelegt, dass sowohl Stundenschläge als auch liturgisches Geläut «in der heute bestehenden Form auch in Zukunft unvermindert beizubehalten sind». Allerdings vorbehältlich lärmschutzrechtlicher Bestimmungen des übergeordneten Rechts von Kanton und Bund.

Aktuell ist das Reglement öffentlich aufgelegt, am 2. März läuft die Einsprachefrist ab. Voraussichtlich im November entscheidet das Stimmvolk über das neue Baureglement. Bei einem Ja wäre Reichenburg die erste Schwyzer Gemeinde, die das traditionelle Kirchengeläut gesetzlich verankert.

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