Kantone sollen ab 2023 zahlen
Bund setzt sich bei den Corona-Testkosten durch

Der Bundesrat will einzelne Elemente des Covid-Gesetzes verlängern und setzt sich bei der Finanzierung der Tests gegen die Kantone durch. Offen ist noch, ob Corona-Skeptiker erneut zum Referendum greifen.
Publiziert: 03.06.2022 um 12:58 Uhr
|
Aktualisiert: 03.06.2022 um 17:10 Uhr
Ab nächstem Jahr sollen die Kantone und nicht mehr der Bund die Kosten für die Covid-19-Tests übernehmen. Dieser Meinung ist der Bundesrat. (Themenbild)
Foto: GAETAN BALLY
1/5
Der Bund will die Kosten für die Covid-Tests nicht mehr selber tragen. Ab 2023 sollen die Kantone übernehmen.
Foto: Keystone

Die Kantone sollen ab dem 1. Januar 2023 die Kosten für die Corona-Tests tragen. Ab dem 1. April 2023 soll dann auch die vollständige Verantwortung für das Testsystem zu den Kantonen wechseln.

Trotz Kritik in der Vernehmlassung hält der Bundesrat daran fest. Er hat am Freitag die Botschaft dazu verabschiedet. Über die Verlängerung dieser und weiterer Bestimmungen im Covid-19-Gesetz wird letztlich das Parlament entscheiden.

Bund schickt Rechnung


Die Kantone hatten sich in den vergangenen Wochen gegen die auf Anfang 2023 geplante Übertragung der Verantwortung für die Durchführung von Corona-Tests und deren Finanzierung vom Bund an sie gewehrt. Der Bundesrat hat nur teilweise darauf reagiert. So soll der Bund noch bis Ende März 2023 - also drei Monate länger - die Teststrategie festlegen und die Verantwortung für die Testungen sowie die Abrechnung übernehmen. Die Kosten sind aber bei den Kantonen: Sie erhalten eine Rechnung gemäss Bevölkerungsanteil.

Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) rechnet mit mehreren hundert Millionen Franken an Mehrkosten für die Kantone. Sie befürchtet zudem, dass unterschiedliche Angebote aufkommen könnten. Zwar könnte die GDK Empfehlungen zur Teststrategie aussprechen. Für die Kantone wären diese aber nicht verbindlich.

Covid-Zertifikate bleiben beim Bund

Geht es nach der Regierung, sollen dem Bund in den nächsten zwei Jahren einzelne Instrumente zum Schutz der öffentlichen Gesundheit weiterhin zur Verfügung stehen. Etwa soll die Ausstellung von Covid-Zertifikaten in der Hand des Bundes bleiben.

Damit soll das Zertifikat weiterhin international kompatibel und die Reisefreiheit gewährleistet bleiben, wie der Bundesrat schreibt. Auch die Kompetenz zur Förderung der Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln und die Regelung zum Schutz der vulnerablen Arbeitnehmenden soll verlängert werden. Verlängert werden sollen auch Bestimmungen betreffend der Covid-App oder Massnahmen im Asylbereich.

Kommt das Referendum 3.0?

Offen ist noch, ob auch das Schweizer Volk gar dereinst ein wiederholtes Mal über das Gesetz abstimmt. Sobald das Parlament entscheidet, ist nämlich wiederum möglich, per Referendum Unterschriften gegen die neueste Version zu sammeln.

Der Skeptiker-Verein «Freunde der Verfassung» gehörte zu den lautesten Kritikern der Massnahmenpolitik. Zwei Corona-Referenden brachten sie erfolgreich zustande. Ob sie nun in Anbetracht des verlängerten Gesetzes das dritte Referendum initiieren, ist noch offen. Sie wollen aber, «die Session kritisch beobachten und erst nach der Schlussabstimmung entscheiden, ob Sie das Referendum erneut ergreifen werden», sagt Co-Präsident Roland Bühlmann auf Anfrage des Blicks.

Der Verein ist aber auf jeden Fall überzeugt, dass Covid-19 sich «als eine Krankheit mit überschaubarem Gefahrenpotential erwiesen hat», argumentiert Bühlmann. Auch deshalb brauche es keine Verlängerungen der gesetzlichen Bestimmungen. (SDA/lm)




Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?