Kampf gegen Corona
Im Aargau testen jetzt auch Kleinstbetriebe

In einer Woche können im Aargau auch Kleinstbetriebe testen. Auch wenn sich nur eine Person repetitiv testen lassen will. Vorher durften nur Betriebe mit mindestens vier testwilligen Mitarbeiter repetitiv testen.
Publiziert: 15.07.2021 um 16:23 Uhr
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Im Aargau dürfen künftig auch Kleinstbetriebe mit einem Mitarbeiter repetitiv testen.
Foto: imago images/Ralph Lueger

Ab dem 26. Juli können im Aargau auch Kleinstbetriebe mit nur einer testwilligen Person am repetitiven Testen des Kantons teilnehmen. Bisher waren für das Testen auf das Coronavirus vier testwillige Mitarbeitende nötig.

Man wolle das repetitive Testen so einfach wie möglich gestalten, teilte das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Donnerstag mit. Deshalb werde am 26. Juli das sogenannte zentrale Pooling starten. Ab diesem Zeitpunkt lassen die Betriebe die Speichelproben für die Tests von einem externen Dienstleister mischen beziehungsweise poolen.

Weniger Aufwand für Arbeitgeber

Damit entfällt das Poolen im Betrieb selbst, wie es in der Mitteilung weiter hiess. Der Aufwand für die Unternehmen verringere sich merklich. Weiterhin müssen die Verantwortlichen die Speichelproben in die Sammeltasche packen und zur Sammelstelle bringen.

Die gemischten Proben werden im Labor analysiert. Ist die Probe negativ, sollten alle Personen dieser Gruppe nicht ansteckend sein. Ist eine Probe hingegen positiv, so muss diese Gruppe eine zweite Probe abgeben. Diese Proben werden einzeln ausgewertet. (SDA)

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