Darum gehts
- Räte einigen sich bei Wiedereinführung von Doppelnamen
- Damit könnte ein jahrelanger Streit beigelegt sein
- Das Anliegen wird seit 2017 diskutiert
Der Doppelname soll aus den zur Verfügung stehenden Namen der Verlobten zusammengestellt werden können. Eine Minderheit im Ständerat wollte diese Wahl auf die Ledignamen einschränken. Die Mehrheit der zuständigen Kommission konnte sich mit 25 zu 17 Stimmen durchsetzen und der Ständerat schloss sich dem Nationalrat an.
Mit der beschlossenen Regelung sind Namen aus früheren Ehen bei der Erstellung des Doppelnamens nicht ausgeschlossen. Die Kinder hingegen können den Doppelnamen nicht tragen. Sie erhalten einzig einen Namen der Eltern, den die Eltern zuvor bestimmt haben.
Mit dem Entscheid könnte der jahrelange parlamentarische Streit bald beigelegt sein. Das Anliegen geht auf eine von von alt Nationalrat Luzi Stamm (SVP/AG) im Jahr 2017 eingereichte Parlamentarische Initiative zurück.