Im Nationalrat abgelehnt
Nationalrat will keine Änderungen im Sanktionsrecht vornehmen

Das Schweizer Sanktionsrecht soll bleiben, wie es ist, wie der Nationalrat am Freitag entscheidet . Der Paradigmenwechsel bleibt aus.
Publiziert: 30.09.2022 um 09:53 Uhr
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Die Sanktionspolitik war immer wieder Thema bei Friedensdemonstrationen in der Schweiz - wie hier in Genf.
Foto: MARTIAL TREZZINI

Das Schweizer Sanktionsrecht wird nicht geändert. Nachdem das Parlament eigenständige Sanktionen und damit einen Paradigmenwechsel abgelehnt hatte, verwarf der Nationalrat die übrig gebliebenen geringfügigen Änderungen am Freitag in der Schlussabstimmung.

Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 118 zu 70 Stimmen bei fünf Enthaltungen. Nein stimmten sowohl SP und Grüne als auch die SVP. Der Ständerat stimmte der Vorlage ohne Gegenstimme zu. Mit dem Nein des Nationalrats ist das Gesetz vom Tisch.

Ursprünglich waren Sanktionen gegen Personen vorgesehen

Bei der Beratung des Geschäfts hatte die Frage eines Paradigmenwechsels in der Schweizer Sanktionspolitik für heftige Diskussionen gesorgt. Der Nationalrat wollte ursprünglich, dass der Bundesrat gegen Personen und Entitäten, etwa Unternehmen, die an schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts oder der Menschenrechte beteiligt sind, eigenständige Sanktionen verhängen kann.

Der Ständerat lehnte eine solche Bestimmung ab. Erst am Donnerstag war die grosse Kammer auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt - gegen den Willen der Ratslinken.

SVP will zu integralen Neutralität zurück

Vertreter der SVP ihrerseits hatten während der Herbstsession mehrfach ihre Kritik an der Übernahme der EU-Sanktionen gegen Russland bekräftigt. Sie forderten eine Rückkehr zur integralen Neutralität und stellten die Wirksamkeit von Sanktionen grundsätzlich infrage. (SDA/lui)

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