Darum gehts
- Qualitätsverträge im Gesundheitswesen fehlen, Bundesrat soll Hindernisse abbauen
- Rolle der Eidgenössischen Qualitätskommission ist vielen Akteuren unbekannt
- Nur ein einziger Qualitätsvertrag für den Spitalbereich wurde abgeschlossen
Gemäss Krankenversicherungsgesetz wären die Leistungserbringer und die Krankenversicherungsverbände zum Abschluss von Qualitätsverträgen verpflichtet. Doch bisher sei nur ein einziger - und zwar für den Spitalbereich - abgeschlossen worden, teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.
Die Kommission fordert den Bundesrat deshalb auf, die laufenden Verhandlungen in den wichtigsten Gesundheitsbereichen zu begleiten, Hindernisse abzubauen und für eine angemessene Umsetzung zu sorgen.
Keine einheitlichen Indikatoren
Weiter bemängelt die GPK-S, dass die Rolle der Eidgenössischen Qualitätskommission (EQK) im Schweizer Gesundheitswesen vielen Akteuren unbekannt sei. Diese müsste den Bundesrat bei der Entwicklung der Qualität medizinischer Leistungen unterstützen und kann Gelder für nationale und regionale Programme sprechen.
Ausserdem gebe es keine einheitlichen Qualitätsindikatoren. Die GPK-S verlangt deshalb vom Bundesrat, die Rolle der EQK bei den Akteuren zu klären und die Entwicklung landesweit einheitlicher Qualitätsindikatoren zu fördern.