Heute grosse Sorgerechts-Debatte im Nationalrat
Skistar Thomas Bürgler verlor den Kampf um sein Kind

Thomas Bürgler gehörte zu den besten Skifahrern der Welt. Doch im Rennen um seine Tochter hat er verloren! Darum verfolgt er heute in Bern die Sorgerechtsdebatte.
Publiziert: 25.09.2012 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 21:55 Uhr
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Ein Foto aus glücklicheren Tagen: Papa Bürgler mit Töchterchen Alexandra.
Foto: zvg
Von Marcel W. Perren (Text) und Tom Lüthi (Fotos)

Bürglers Haus in Schwyz ist ein richtiges Kinderparadies – im Garten laden ein Swimmingpool und ein Jacuzzi zum Planschen ein. «Hier war meine sechsjährige Tochter Alexandra immer besonders glücklich», sagt der 52-Jährige mit bedrückter Stimme.

Der Bronzemedaillengewinner der WM-Kombi 1985 ringt mit den Tränen, weil sich sein geliebtes Kind in Zukunft nur noch unregelmässig in dieser Umgebung austoben darf.

Rückblick: 2005 verliebte sich Bürgler in die gebürtige Zürcherin Sandra. 16 Monate später kam Alexandra zur Welt. Die Eltern waren nicht verheiratet.

Kurz nach Alexandras erstem Geburtstag gingen ihre Eltern getrennte Wege. Diese Trennung schien sich anfänglich nicht allzu negativ auf die Tochter auszuwirken.

Bürgler zu BLICK: «Als unverheiratete Eltern haben wir uns nach der Trennung friedlich auf das gemeinsame Sorgerecht und die gemeinsame Betreuung geeinigt.» Doch der Frieden hielt nicht lange. Nachdem Bürglers Verflossene einen finanzkräftigen Liechtensteiner geheiratet hatte, begann sie vehement das alleinige Sorgerecht mit alleiniger Obhut einzufordern.

Frauen, die den Vätern die Kinder entfremden

Der Schwyzer Regierungsrat entschied zugunsten von Bürgler. Am 17. August 2011 brachte der Staatsschreiber folgenden Beschluss zu Papier: «Die Alltagsbetreuung von Alexandra wird dem Vater übertragen. Alexandra hat ihren Aufenthalt am zivilrechtlichen Wohnsitz des Vaters und wird dort eingeschult.»

Doch am 12. März 2012 landete unerfreuliche Post des Schwyzer Verwaltungsgerichts in Bürglers Briefkasten: Das Gericht hat den Regierungsentscheid umgestossen und die alleinige Obhut von Alexandra an die im Ausland lebende Mutter übertragen. Bürgler klagt an: «Der Entscheid gegen mich fiel aufgrund eines äusserst stümperhaften Gutachtens. Wichtigste Kriterien wurden ausser Acht gelassen, mein wichtigster Zeuge wurde beispielsweise überhaupt nicht befragt.»

Der zweifache Weltcupsieger, der heute sein Geld mit dem Verkauf von Blockhäusern verdient, zog das Urteil vor Bundesgericht. Doch weil sich vor zwei Wochen auch die höchste richterliche Instanz gegen den Urschwyzer entschied, muss er sich nun damit abfinden, dass er seine Alexandra ab 1. Oktober nur noch jedes zweite Wochenende zu Gesicht bekommt. «Dabei möchte die Kleine mit Mama und Papa aufwachsen. Zumal meine Ex seit neustem wieder berufstätig ist, obwohl sie das finanziell gar nicht nötig hat.»

Bürgler weiss, dass er seinen wichtigsten Kampf verloren hat. Dennoch geht er heute ins Bundeshaus: «Im Nationalrat kommt es zu einer Sorgerechts-Debatte, bei der ich dabei sein will. Wenn der vorliegende Gesetzentwurf nicht angepasst wird, werden wir weiterhin Frauen haben, die den Vätern die Kinder entfremden.»

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