Der Kanton Thurgau hatte in seiner Standesinitiative verlangt, dass bei sämtlichen Einfuhren im privaten Warenverkehr die Schweizer Mehrwertsteuer zu entrichten ist, sofern die ausländische Mehrwertsteuer zurückgefordert wird.
Das sei gerechter, denn heute zahle der im Ausland einkaufende Kunde im Gegensatz zu jenem, der in der Schweiz einkaufe, keine Mehrwertsteuer. Der Grenzkanton wollte so aber auch den Einkaufstourismus eindämmen.
Enorme Bürokratie, kaum Kontrolle
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK) sieht zwar das Problem des Einkaufstourismus. Dennoch hat sie entschieden, dass die Freigrenze bleiben soll. Ein neues System bringe neue Schwierigkeiten mit sich. Zudem seien Anpassungen mit enormen bürokratischen Aufwand verbunden und leicht zu umgehen – in Tat und Wahrheit könnte die Zollverwaltung das nämlich gar nicht kontrollieren.
Damit deckt sich die Einschätzung der Kommission weitgehend mit einem kürzlich vom Bundesrat publizierten Bericht. Demnach lässt sich der Einkaufstourismus mit Massnahmen an der Grenze kaum eindämmen.
Die hohen Preise sind schuld
Hauptgrund für den Einkaufstourismus seien die hohen Preise in der Schweiz im Vergleich zum benachbarten Ausland, schreibt er. Diese Differenz lasse sich mit Massnahmen an der Grenze nicht beseitigen. Konsumentinnen und Konsumenten würden auch bei einem schärferen Einfuhrregime zum Einkaufen ins Ausland fahren.
Ganz abgeschrieben ist die Sache aber nicht: In der Herbstsession muss noch der Ständerat entscheiden. (sf/SDA)