Darum gehts
- Kommission lehnt Verbot des gewerbsmässigen Sammelns mit 14 zu 10 Stimmen ab
- Bürgerliche Mehrheit sieht Abgrenzung zwischen gewerbsmässigem und nicht-gewerbsmässigem Sammeln als schwierig
- Initiative zur Bewilligungspflicht für Unterschriftensammeln wurde mit 14 zu 9 Stimmen verworfen
Mit 14 zu 10 Stimmen sagte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats Nein zu einer parlamentarischen Initiative der Grünen-Fraktion, die ein Verbot des gewerbsmässigen Sammelns fordert. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.
Ein Verbot schiesse über das Ziel hinaus, befand demnach eine bürgerliche Mehrheit. «Bei der Umsetzung müsste die kaum machbare Abgrenzung vorgenommen werden, welche Organisationen gewerbsmässig sammeln und welche nicht.» Es würde laut der Kommission viele Umgehungsmöglichkeiten geben.
Dasselbe gelte für eine weitere Initiative der Grünen, welche eine Bewilligungspflicht für das gewerbsmässige Unterschriftensammeln einführen will. Dieses Geschäft wurde von der Kommission mit 14 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung verworfen.
Schliesslich erachtete die Kommission auch einen mit der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Bruno Storni (SP/TI) gemachten Vorschlag als nicht praktikabel. Demnach müsste auf den Unterschriftenlisten der Name der Person angegeben werden, die für diese Liste verantwortlich ist.
«Damit würden zum Beispiel korrekt abgegebene Unterschriften ungültig, weil der Name der für die Liste verantwortlichen Person nicht korrekt angegeben wurde», machte die Kommissionsmehrheit geltend. Sie sprach sich mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen diese Initiative aus.
Grüne enttäuscht
Namentlich die Grünen zeigten sich enttäuscht über die Entscheide der Kommission. «Eine unverständliche und verantwortungslose Entscheidung, die unsere Demokratie gefährdet», sagt der Zürcher Grünen-Nationalrat Balthasar Glättli in einer Mitteilung. Es brauche dringend gesetzgeberische Massnahmen.
Im vergangenen Jahr war bekannt geworden, dass es bei Unterschriftensammlungen für Initiativen und Referenden mutmasslich zu Fälschungen kam. In der Folge wurden politisch mehrere Vorschläge für Gesetzesänderungen diskutiert.
Mehrheitsfähig scheint derzeit nur eine dieser Ideen: das E-Collecting. Die SPK-N begrüsst denn auch eine gesetzliche Grundlage für die versuchsweise elektronische Unterschriftensammlung. Dieser Entscheid fiel mit 15 zu 10 Stimmen.
Die Bundeskanzlei hatte nach Bekanntwerden des von Medien bezeichneten «Unterschriften-Bschisses» mehrere Massnahmen getroffen. Dazu gehören die systematischen verstärkten Kontrollen, die konsequente Anzeige von Verdachtsfällen, die Entwicklung eines Meldemonitorings für Verdachtsfälle bei laufenden Unterschriftensammlungen, der Austausch mit der Wissenschaft sowie die Erarbeitung eines rechtlich unverbindlichen Verhaltenskodex.
Zu Letzterem liegt ein Entwurf vor, wie die Bundeskanzlei am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Die beitretenden Akteure sollen sich demnach auf eine Selbstregulierung verpflichten. Der Entwurf ist bis 5. September in der öffentlichen Konsultation. Danach informiert die Bundeskanzlei über das weitere Vorgehen.
Zur Wahrung der Integrität der Unterschriftensammlungen erarbeitet die Kanzlei mit der Wissenschaft Methoden, Fälschungen zu erkennen. Aktuell laufen demnach Überlegungen, wie die künstliche Intelligenz und die automatische Texterkennung dabei helfen können.