Darum gehts
- SVP-Nationalrat Glarner akzeptiert Bezeichnung «Gaga-Rechtsextremist». Urteil des Aargauer Obergerichts rechtskräftig
- Streit begann 2022 mit Tweet von Journalist Hansi Voigt
- Glarner verzichtet auf Weiterzug ans Bundesgericht nach Urteil im März 2025
Der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner (62) hat überraschend entschieden, das Urteil des Aargauer Obergerichts vom März 2025 nicht weiterzuziehen. Wie «SRF» berichtet, akzeptiert Glarner damit die Bezeichnung «Gaga-Rechtsextremist».
Der Streit begann im Dezember 2022, als der Zürcher Journalist Hansi Voigt Glarner auf Twitter (heute X) als «Gaga-Rechtsextremisten» bezeichnete. Glarner zeigte Voigt daraufhin wegen Beschimpfung und übler Nachrede an.
Gericht sprach Journalisten frei
Das Aargauer Obergericht entschied im März 2025, dass Glarner diese Bezeichnung im politischen Diskurs akzeptieren müsse und sprach Voigt frei. Ursprünglich hatte Glarner angekündigt, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen. Laut SRF ist jedoch keine Beschwerde eingegangen, womit das Urteil rechtskräftig ist.
Nach dem Urteil im März äusserte sich Glarner noch unzufrieden: «Es ist ehrenrührig, jemanden als Rechtsextremisten zu bezeichnen. Ich bin ein Politiker der grössten legitimierten Partei des Landes und habe nie etwas Rechtsextremes gemacht.»
Die Vorgeschichte des Streits reicht zurück bis zur ersten Verurteilung Voigts durch die Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe und Busse. Voigt legte erfolgreich Einsprache ein und wurde vom Bezirksgericht Bremgarten freigesprochen. Sowohl Glarner als auch die Staatsanwaltschaft zogen dieses Urteil ans Obergericht weiter.
Das Ende eines langen Zwists
Gegenüber «SRF» begründet Glarner seinen Verzicht auf einen Weiterzug ans Bundesgericht mit einer fehlenden Legitimation. Er hätte von Anfang an eine Geldstrafe fordern sollen, habe dies aber unterlassen, da er vor dem Bezirksgericht ohne Anwalt auftrat.
Mit diesem Entscheid endet der juristische Streit um die Bezeichnung «Gaga-Rechtsextremist». Das Urteil des Aargauer Obergerichts, das die Äusserung im Rahmen des politischen Diskurses als zulässig einstufte, bleibt somit bestehen.