Gewalttätiger Ehemann
EGMR verurteilt Schweiz wegen fehlendem Schutz für Frau

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass die Schweiz einer Frau nicht ausreichend Schutz vor ihrem gewalttätigen Partner bot. In der Vergangenheit war dieser mehrfach durch Gewalttaten aufgefallen.
Publiziert: 03.04.2025 um 11:03 Uhr
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Aktualisiert: 03.04.2025 um 12:04 Uhr
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz wegen einer Konventionsverletzung verurteilt. (Archivbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die Schweiz hat einer Frau nicht ausreichend Schutz gegen ihren in der Vergangenheit gewalttätigen Partner gegeben. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Die Betroffene wusste nichts von den früheren Gewalttaten ihres Partners.

Der Mann war 1995 wegen Vergewaltigung und Tötung verurteilt worden. 2007 entführte er die Betroffene, vergewaltigte und misshandelte sie. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hält in seinem Entscheid fest, dass die Behörden in ihrer Gesamtheit nicht die notwendigen Schritte unternommen hätten, um die Frau zu informieren und zu schützen.

Der von der Frau aufgesuchte Hausarzt des gewalttätigen Mannes riet der Frau lediglich, sich zu trennen. Der Arzt informierte zwar die Polizei. Diese unternahm jedoch keine offiziellen Schritte. Lediglich ein Polizist drängte die Frau auf eigene Initiative hin, ihren Partner zu verlassen, weil er gefährlich sei. Er nannte ihr jedoch keine Details zu dessen Vergangenheit. 

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