Gewalt
Schutzangebot für gewaltbetroffene Menschen reicht nicht aus

Das Unterstützungsangebot für von Gewalt betroffene Menschen in der Schweiz reicht nicht aus, um den steigenden Bedarf zu decken. Der Bundesrat zeigt sich angesichts dieser Situation besorgt, wie aus einem Bundesratsbericht vom Mittwoch hervorgeht.
Publiziert: 11:46 Uhr
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Aktualisiert: 11:48 Uhr
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Das Angebot an Schutz- und Notunterkünften für gewaltbetroffene Menschen in der Schweiz reicht nicht aus. (Archivbild)
Foto: CYRIL ZINGARO
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die Anzahl der Frauenhäuser und Betten in diesen Einrichtungen und in Notunterkünften sei in der Schweiz seit 2017 gestiegen, wie der Bundesrat mitteilte. Dennoch reiche das Angebot wegen des wachsenden Bedarfs nicht aus, wodurch es zu langen Wartezeiten und auch zu Abweisungen komme. Überlastete Einrichtungen, Personalmangel und Unterkünfte, die nicht ausreichend auf die Bedürfnisse schutzsuchender Personen zugeschnitten sind.

Schutz- und Notunterkünfte seien daher schwerer zugänglich für unterschiedliche Betroffenengruppen, darunter Jugendliche, insbesondere Mädchen am Übergang ins Erwachsenenleben, Menschen mit Behinderungen oder Gesundheitsproblemen, ältere Menschen, Männer oder LGBTIQ-Personen. Je nach Region variiere die Verfügbarkeit der Angebote stark, hiess es weiter. Auch innerhalb der Regionen bestehen grosse Unterschiede, insbesondere zwischen städtischen Zentren und Randgebieten.

Der Bericht basiert auf einer Bestandsaufnahme, die im Auftrag der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) von der Fachhochschule Nordwestschweiz und der Hochschule für Soziale Arbeit Freiburg durchgeführt wurde. Der Bundesratsbericht erfüllt ein Postulat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats.

Der Bundesrat bedauere, dass die Empfehlungen der SODK aus dem Jahr 2021 nur in Teilen umgesetzt wurden und das Ziel einer nachhaltigen Finanzierung von Frauenhäusern nicht gänzlich erreicht wurde. Er begrüsse den Beschluss der SODK, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die solide Lösungen für alle Schweizer Regionen ausarbeiten soll. Weiter fordert er die Kantone auf, ihre Bemühungen fortzusetzen.

Die Landesregierung werde ihrerseits die auf Bundesebene bereits laufenden Massnahmen fortführen. Eine Revision des Opferhilfegesetzes sei derzeit in Arbeit, hiess es weiter.

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