Gesundheitskosten
Kommission will Mindestvorgaben an Kantone bei Prämienverbilligung

Die Kantone sollen bei der Prämienverbilligung Mindestvorgaben erhalten. Dieser Auffassung ist die zuständige Ständeratskommission. Sie will im indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative aber tiefere Vorgaben setzen als der Nationalrat.
Publiziert: 18.04.2023 um 16:54 Uhr
Die zuständige Kommission des Ständerates will, dass sich die Kantone an der Prämienverbilligung beteiligen müssen, aber weniger stark als der Bundesrat beantragt. (Archivbild)
Foto: ENNIO LEANZA

Im Dezember trat der Ständerat auf diese Vorlage nicht ein. Im März bekräftigte der Nationalrat seinen Willen, über zwei Milliarden Franken für zusätzliche Prämienverbilligungen auszugeben, mehr als der Bundesrat will. Die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-S) will nun einen Kompromiss ermöglichen.

Den indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative der SP verabschiedete die SKG-S mit 10 zu 2 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Angesichts des Prämienwachstums um 6,6 Prozent für 2023 und weiteren drohenden Aufschlägen gebe es Handlungsbedarf.

Sie beantragt Mindestvorgaben für die Kantone für Beiträge an die Prämienverbilligung, aber tiefere als der Bundesrat. Die Minderheit hingegen will die Autonomie der Kantone nicht einschränken.

(SDA)

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