Darum gehts
- Rentnerin wird neue Besitzerin des Nachbarskaters Leo
- Einigung am Bezirksgericht Zürich unter Ausschluss der Öffentlichkeit
- Leo wurde über 10 Monate hinweg gefüttert
Eine 68-Jährige hat am Dienstag eine Strafe wegen «Anfütterung» des Nachbarskaters abwenden können. Sie einigte sich am Bezirksgericht Zürich mit der Besitzerin auf einen Vergleich.
Worin die Einigung besteht, ist nicht bekannt. Am Rand der Verhandlung sagten die Parteien gegenüber den Medien aber, dass die Rentnerin nun die neue Besitzerin von «Leo» ist. Die vorherige Besitzerin zog ihren Strafantrag zurück.
Beide Parteien waren mit Anwälten am Bezirksgericht erschienen. Die Vergleichsverhandlung führte das Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Gemäss dem nun nichtigen Strafbefehl hatte die Rentnerin «Leo», der im gleichen Haus lebte, über einen Zeitraum von rund 10 Monaten immer wieder gefüttert und in die Wohnung gelassen. Sie tat dies auch, nachdem die Besitzerin ihr das schriftlich verboten hatte.
Die Beschuldigte programmierte gemäss Strafbefehl ihre eigene Katzenklappe zudem so um, dass «Leo» jederzeit bei ihr ein und aus gehen konnte. Das Ergebnis war, dass die rechtmässige Besitzerin vergeblich mit dem Futter wartete. «Leo» kehrte nicht mehr zurück.
Die Staatsanwaltschaft wollte die Rentnerin wegen unrechtmässiger Aneignung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 120 Franken verurteilen. Dazu sollte eine Busse von 800 Franken kommen. Weil die Frau den Strafbefehl nicht akzeptieren wollte, kam es nun zum Gerichtsprozess.
Fälle wie dieser landen zunehmend vor Gericht, weil die rechtmässigen Besitzerinnen und Besitzer die «Fütterer» anzeigen. So stand eine 59-Jährige im Mai 2022 deswegen vor dem Bezirksgericht Bülach. Die Richterin sprach sie aber frei - es habe keinen Beweise für systematisches «Anfüttern» gegeben.
Rechtlich gesehen sind Katzen «fremdes Eigentum». Das systematische «Anfüttern» und Hereinlassen einer fremden Katze gilt als unrechtmässige Aneignung. Solange Nachbarskatzen jedoch nur gelegentlich gefüttert werden, ist dies nicht strafbar.