Die Ärztin habe finanzielle Auswirkungen erlitten und sei bei Auszahlungen aus einem privatärztlichen Pool geschlechterspezifisch diskriminiert worden. Gleiches gelte auch für das Fortkommen ihrer Karriere, hielt das Gericht fest.
Gleichstellungsexpertin und Juristin Zita Küng würdigte das Urteil am Mittwoch vor den Medien in Bern als juristisches Neuland für die Schweiz. Künftig müssten Unternehmen nachvollziehbar und diskriminierungsfrei über Lohn- und Beförderungsfragen entscheiden.
Erfreut über das Urteil zeigte sich auch Yvonne Schärli, die ehemalige Präsidentin der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen. Dieses werde Auswirkungen haben. (SDA)