Ein Inkrafttreten der neuen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) bedingt eine erfolgreiche Ratifizierung durch die zuständigen Institutionen. Aber welche Institutionen auf der EU-Seite dafür zuständig sind, ist noch unklar. Es hänge vom Umfang und der Art des Abkommens ab, sagte ein Sprecher der Kommission auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Die EU kann gemäss ihren Vertragstexten lediglich in gewissen Bereichen internationale Verträge abschliessen. Falls die Verträge über diesen Bereich hinausgehen, ist eine Zustimmung der nationalen Parlamente der EU-Staaten nötig. Bevor die Europäische Kommission das Paket zur Schweiz dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament vorlegen kann, muss sie diese Frage klären.